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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
9. 

Soweit die Verhaltensregeln die Anzeige der Höhe der Einkünfte vorsehen, sind die entsprechenden Brutto-Bezüge (einschließlich z.B. von Aufwandsentschädigungen, Gratifikationen, Tantiemen und Sachzuwendungen) mitzuteilen.