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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
§ 20 Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.