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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz - BwBBG)
§ 20
Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.
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