(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 18;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl*) | | |
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Stimmzettelumschlag
für die Briefwahl
In diesen Stimmzettelumschlag
nur den Stimmzettel einlegen,
sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.
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Rückseite des Stimmzettelumschlags für die Briefwahl
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Nur den Stimmzettel einlegen
und
den Stimmzettelumschlag zukleben.
Sodann
- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und
- den Wahlschein mit der unterschriebenen
Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl |
in den roten Wahlbriefumschlag einlegen
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