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- AufenthG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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- Act on the Residence, Economic Activity and Integration of Foreigners in the Federal Territory¹ (Residence Act – AufenthG)



... im Internet * N-Lex ACT ON THE RESIDENCE, ECONOMIC ACTIVITY AND INTEGRATION OF FOREIGNERS IN THE FEDERAL TERRITORY¹ (RESIDENCE ACT – AUFENTHG) FULL TEXT IN FORMAT: HTML PDF Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums des Innern Translation provided by the Language Service ...
- Anlage AZRG-DV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES GESETZES ÜBER DAS AUSLÄNDERZENTRALREGISTER (AZRG-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - AZRG-DV) ANLAGE DATEN, DIE IM REGISTER GESPEICHERT WERDEN, ÜBERMITTELNDE STELLEN, ÜBERMITTLUNGS-/WEITERGABEEMPFÄNGER (Fundstelle: BGBl. I 2007, 2012 -
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- § 14 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 14 UNERLAUBTE EINREISE; AUSNAHME-VISUM (1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass ...
- § 68 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 68 HAFTUNG FÜR LEBENSUNTERHALT (1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt ...
- § 15 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 15 ZURÜCKWEISUNG (1) Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen. (2) Ein Ausländer kann an der Grenze zurückgewiesen ...
- § 68a AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 68A ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZU VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN § 68 Absatz 1 Satz 1 bis 3 gilt auch für vor dem 6. August 2016 abgegebene Verpflichtungserklärungen ...
- § 15a AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 15A VERTEILUNG UNERLAUBT EINGEREISTER AUSLÄNDER (1) Unerlaubt eingereiste Ausländer, die weder um Asyl nachsuchen noch unmittelbar nach der Feststellung ...
- § 69 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 69 GEBÜHREN (1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ...
- § 16 AufenthG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 16 GRUNDSATZ DES AUFENTHALTS ZUM ZWECK DER AUSBILDUNG Der Zugang von Ausländern zur Ausbildung dient der allgemeinen Bildung und der internationalen ...
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