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Trefferliste für 'beamtenversorgungsgesetz'

Dokument 1 - 10 von 173 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage BeamtVÜV - Einzelnorm****
... NACH HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (BEAMTENVERSORGUNGS-ÜBERGANGSVERORDNUNG - BEAMTVÜV) ANLAGE (ZU § 1 ABS. 1) VERZEICHNIS DER ZUM BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ ERLASSENEN RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN (Fundstelle: BGBl. I 1993, 372; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) A. Gesetze (weggefallen ...
VI. DelegationsAnO BEV - Einzelnorm****
... AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESEISENBAHNVERMÖGENS (DELEGATIONSANORDNUNG BEV) VI. ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN NACH DEM BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ (BEAMTVG) UND ERGÄNZENDEN VORSCHRIFTEN (1) Ich übertrage 1. den Dienststellen Mitte, Nord (zugleich auch für den Bereich der Dienststelle ...
§ 5 BMFSFJBAFzAZustAnO - Einzelnorm****
... UND JUGEND AUF DAS BUNDESAMT FÜR FAMILIE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHE AUFGABEN (BMFSFJBAFZAZUSTANO) § 5 ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN NACH DEM BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ Dem Bundesamt werden übertragen: 1. die Zuständigkeit für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach § 35 Absatz 3 Satz 2 des ...
BMinUWidAnO 2004 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis***
... Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER UNFALLFÜRSORGE NACH DEM BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ EINSCHLIEßLICH DES ERLASSES VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DER VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS ...
BeamtVG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis***
* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES ZUR GESAMTAUSGABE ...
§ 108 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 108 ANWENDUNGSBEREICH IN DEN LÄNDERN (1) Für die Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes ...
Anhang EV BeamtVG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) ANHANG EV AUSZUG AUS EINIGVTR ANLAGE I KAP. XIX SACHGEBIET A ABSCHNITT III (BGBL. II 1990, 889, 1142) Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten ...
§ 1 BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 1 GELTUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz regelt die Versorgung der Beamten des Bundes. (2) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Deutschen Richtergesetzes entsprechend ...
§ 69m BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 69M ÜBERGANGSREGELUNG AUS ANLASS DES BESOLDUNGSSTRUKTURENMODERNISIERUNGSGESETZES (1) § 6a findet auf am 30. Juni 2020 vorhandene Beamte Anwendung, wenn ...
§ 1a BeamtVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER BEAMTEN UND RICHTER DES BUNDES (BEAMTENVERSORGUNGSGESETZ - BEAMTVG) § 1A LEBENSPARTNERSCHAFT Von den Vorschriften dieses Gesetzes gelten entsprechend: 1. Vorschriften, die sich auf das Bestehen oder das frühere Bestehen ...
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