Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'berufssoldaten'
Dokument 1 - 10 von 226 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 14 BNV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE NEBENTÄTIGKEIT DER BUNDESBEAMTEN, BERUFSSOLDATEN UND SOLDATEN AUF ZEIT (BUNDESNEBENTÄTIGKEITSVERORDNUNG - BNV) § 14 GELTUNG FÜR BERUFSSOLDATEN UND SOLDATEN AUF ZEIT Diese Verordnung gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend
...
- § 59 SVG - Einzelnorm



... FRÜHEREN SOLDATINNEN UND FRÜHEREN SOLDATEN UND IHRER HINTERBLIEBENEN (SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ - SVG) § 59 HINTERBLIEBENE VON BERUFSSOLDATINNEN UND BERUFSSOLDATEN (1) Auf die Hinterbliebenen von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand sind die §§ ...
- § 54 SVG - Einzelnorm



... SOLDATINNEN UND FRÜHEREN SOLDATEN UND IHRER HINTERBLIEBENEN (SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ - SVG) § 54 BERUFSFÖRDERUNG DER BERUFSSOLDATINNEN UND BERUFSSOLDATEN (1) Einer Berufssoldatin oder einem Berufssoldaten, deren oder dessen Dienstverhältnis vor Vollendung des 45. Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit ...
- § 39 SG - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 39 BEGRÜNDUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES EINES BERUFSSOLDATEN In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden 1. Unteroffiziere, Feldwebelanwärter jedoch erst mit der Beförderung zum ...
- Art 9 DienstRÄndG 5 - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DIENSTRECHTLICHER VORSCHRIFTEN ART 9 ÄNDERUNG DER DIENSTGRADBEZEICHNUNG FRÜHERER BERUFSSOLDATEN, DIE ALS HAUPTFELDWEBEL IN DEN RUHESTAND GETRETEN SIND ODER ENTLASSEN WURDEN (1) Ein früherer Berufssoldat, der vor dem 1. Januar 1983 mit dem ...
- § 3 SVÜV - Einzelnorm



... ÜBERGANGSREGELUNGEN NACH HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (SOLDATENVERSORGUNGS-ÜBERGANGSVERORDNUNG - SVÜV) § 3 VERWENDUNG VON BERUFSSOLDATEN UND SOLDATEN AUF ZEIT (1) Die Zeit der Verwendung eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit aus dem früheren Bundesgebiet zum Zwecke der Aufbauhilfe ...
- § 1 SUV - Einzelnorm



... ÜBER DEN URLAUB DER SOLDATINNEN UND SOLDATEN (SOLDATINNEN- UND SOLDATENURLAUBSVERORDNUNG - SUV) § 1 ERHOLUNGSURLAUB DER BERUFSSOLDATINNEN, BERUFSSOLDATEN, SOLDATINNEN AUF ZEIT UND SOLDATEN AUF ZEIT Für den Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit ...
- § 5 PflZV - Einzelnorm



... DER INANSPRUCHNAHME VON FAMILIENPFLEGEZEIT ODER PFLEGEZEIT (PFLEGEZEITVORSCHUSSVERORDNUNG - PFLZV) § 5 VORSCHUSSGEWÄHRUNG AN BERUFSSOLDATINNEN ODER BERUFSSOLDATEN UND SOLDATINNEN AUF ZEIT ODER SOLDATEN AUF ZEIT Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf die Gewährung eines Vorschusses nach § 7 Absatz ...
- § 61 SGB 7 - Einzelnorm



... BUCH SOZIALGESETZBUCH - GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) § 61 RENTEN FÜR BEAMTE UND BERUFSSOLDATEN (1) Die Renten von Beamten, die nach § 82 Abs. 4 berechnet werden, werden nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigen ...
- § 55 SVG - Einzelnorm



... FRÜHEREN SOLDATINNEN UND FRÜHEREN SOLDATEN UND IHRER HINTERBLIEBENEN (SOLDATENVERSORGUNGSGESETZ - SVG) § 55 EINGLIEDERUNG VON BERUFSSOLDATINNEN UND BERUFSSOLDATEN IN DAS ERWERBSLEBEN Jeder Berufssoldatin und jedem Berufssoldaten, deren oder dessen Dienstverhältnis wegen Dienstunfähigkeit endet, wird ...
Seite:
1
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
neue Volltext-Suche