...
...
GEHÖRENDEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE (KAPITALANLAGE-RECHNUNGSLEGUNGS- UND -BEWERTUNGSVERORDNUNG - KARBV) § 30 BESONDERHEITEN BEI ANLAGEN IN IMMOBILIEN (1) Zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie ist in der Regel der Ertragswert der Immobilie anhand eines Verfahrens zu ermitteln, das am jeweiligen ...
...
ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN UND DEN SOLVABILITÄTSÜBERSICHTEN VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (PRÜFUNGSBERICHTEVERORDNUNG - PRÜFV) § 14 FREMDGENUTZTE IMMOBILIEN (1) Im Prüfungsbericht ist darauf einzugehen, ob bei der Ermittlung von Marktwerten für fremdgenutzte Immobilien alle wesentlichen Risiken der zu ...
...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 19A ANGABEN ZU IMMOBILIEN Im Transparenzregister sind im Hinblick auf Vereinigungen nach § 20 Absatz 1, die als Berechtigte von Immobilien in Abteilung I des Grundbuchs ...
...
GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 16A VERBOT DER BARZAHLUNG BEIM ERWERB VON IMMOBILIEN (1) Bei Rechtsgeschäften, die auf den Kauf oder Tausch von inländischen Immobilien gerichtet sind, kann eine geschuldete Gegenleistung nur mittels anderer Mittel ...
...
Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 19B ERFASSUNG UND ZUORDNUNG VON IMMOBILIEN (1) Die Grundbuchämter übermitteln der registerführenden Stelle folgende Informationen zu allen bei ihnen geführten Grundbuchblättern: 1. zuständiges ...
...
-GRUPPEN UND GEMISCHTEN FINANZHOLDING-GRUPPEN 1 (SOLVABILITÄTSVERORDNUNG - SOLVV) § 22 VORGABEN FÜR DIE BEMESSUNG DES BELEIHUNGSWERTS VON IMMOBILIEN Wenn ein Institut für eine Immobilie einen Beleihungswert nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 74 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für Zwecke der Artikel 92 bis ...
...
VERORDNUNG ZU DEN NACH DEM GELDWÄSCHEGESETZ MELDEPFLICHTIGEN SACHVERHALTEN IM IMMOBILIENBEREICH (GELDWÄSCHEGESETZMELDEPFLICHTVERORDNUNG-IMMOBILIEN - GWGMELDV-IMMOBILIEN) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 43 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 33 Buchstabe d des Gesetzes vom 12 ...
...
VERORDNUNG ZU DEN NACH DEM GELDWÄSCHEGESETZ MELDEPFLICHTIGEN SACHVERHALTEN IM IMMOBILIENBEREICH (GELDWÄSCHEGESETZMELDEPFLICHTVERORDNUNG-IMMOBILIEN - GWGMELDV-IMMOBILIEN) § 1 REGELUNGSBEREICH Diese Verordnung bestimmt in den §§ 3 bis 6 Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes ...
...
VERORDNUNG ZU DEN NACH DEM GELDWÄSCHEGESETZ MELDEPFLICHTIGEN SACHVERHALTEN IM IMMOBILIENBEREICH (GELDWÄSCHEGESETZMELDEPFLICHTVERORDNUNG-IMMOBILIEN - GWGMELDV-IMMOBILIEN) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Rechtsverordnung sind 1. Verpflichtete: Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 ...