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Trefferliste für 'reisekosten'

Dokument 1 - 10 von 226 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 73 SGB IX - Einzelnorm****
... VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN – (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 23. DEZEMBER 2016, BGBL. I S. 3234) (NEUNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB IX) § 73 REISEKOSTEN (1) Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung ...
§ 53 SGB XIV - Einzelnorm****
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOZIALGESETZBUCH VIERZEHNTES BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 53 REISEKOSTEN (1) Berechtigte haben Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten und anderen Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenbehandlung ...
§ 43 SGB 7 - Einzelnorm****
... SIEBTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) § 43 REISEKOSTEN (1) Die im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlichen Reisekosten werden ...
§ 13 BGleiSV - Einzelnorm****
... NACH § 16 DES BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSGESETZES UND IHR VERFAHREN (BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSSCHLICHTUNGSVERORDNUNG - BGLEISV) § 13 REISEKOSTEN Die notwendigen Reisekosten, die der Antragstellerin oder dem Antragsteller eines Schlichtungsverfahrens, die oder der einer Einladung der Schlichtungsstelle ...
§ 8 SekG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON SEKUNDIERUNGEN IM RAHMEN VON EINSÄTZEN DER ZIVILEN KRISENPRÄVENTION (SEKUNDIERUNGSGESETZ - SEKG) § 8 REISEKOSTEN (1) Die sekundierende Einrichtung ist verpflichtet, der sekundierten Person mit einem Sekundierungsvertrag nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 die notwendigen ...
§ 60 SeeArbG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SEEARBEITSGESETZ (SEEARBG) § 60 REISEKOSTEN Der Reeder trägt die Reisekosten zum Urlaubsort und vom Urlaubsort zum Ort der Wiederaufnahme des Dienstes an Bord oder zu einem anderen vom Reeder bestimmten Ort. Hinsichtlich des Umfangs der Reisekosten gilt ...
§ 3 GFV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER GRADUIERTENFÖRDERUNG (GRADUIERTENFÖRDERUNGSVERORDNUNG - GFV) § 3 ZUSCHLÄGE FÜR SACHKOSTEN UND REISEKOSTEN IM INLAND (1) Für Sachkosten, mit Ausnahme von Druckkosten, sowie für Reisekosten im Inland, deren Aufwendung für die Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens ...
§ 35 ZDG - Einzelnorm****
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN ZIVILDIENST DER KRIEGSDIENSTVERWEIGERER (ZIVILDIENSTGESETZ - ZDG) § 35 FÜRSORGE; GELD- UND SACHBEZÜGE; REISEKOSTEN; URLAUB (1) Auf den Dienstpflichtigen finden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, in Fragen der Fürsorge, der Geld- und Sachbezüge, der Reisekosten ...
§ 345 AO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ABGABENORDNUNG (AO) § 345 REISEKOSTEN UND AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN Im Vollstreckungsverfahren sind die Reisekosten des Vollziehungsbeamten und Auslagen, die durch Aufwandsentschädigungen abgegolten werden, von dem Vollstreckungsschuldner nicht zu erstatten ...
§ 7 AMV - Einzelnorm****
... DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES UND DER LANDESAUSSCHÜSSE DER ÄRZTE (ZAHNÄRZTE) UND KRANKENKASSEN (AUSSCHUSSMITGLIEDER-VERORDNUNG - AMV) § 7 REISEKOSTEN FÜR MITGLIEDER DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES Der Vorsitzende und die weiteren unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses erhalten ...
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