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Trefferliste für 'aprv'

Dokument 91 - 100 von 306 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 17 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 17 PRAKTISCHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die in § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Fächergruppen. (2) Wird die Prüfung in Teilabschnitten ...
§ 78 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 78 WIEDERHOLUNG DES PRAKTISCHEN TEILS DER KENNTNISPRÜFUNG (1) Wer eine anästhesiologische oder eine operative Situation des praktischen Teils der ...
§ 6a NotSan-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) § 6A NACHTEILSAUSGLEICH (1) Die besonderen Belange von zu prüfenden Personen mit Behinderung oder Beeinträchtigung sind zur Wahrung ihrer Chancengleichheit ...
§ 18 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 18 SCHRIFTLICHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf das Fach Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten. Der ...
§ 79 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 79 BESTEHEN DER KENNTNISPRÜFUNG Die Kenntnisprüfung hat bestanden, wer den mündlichen und den praktischen Teil der Kenntnisprüfung bestanden hat ...
§ 7 NotSan-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) § 7 NIEDERSCHRIFT Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten ...
§ 19 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 19 MÜNDLICHER UND PRAKTISCHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Für den mündlichen Teil der Prüfung gilt § 16 entsprechend. (2) Für den praktischen Teil der Prüfung gilt § 17 entsprechend. ...
§ 80 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 80 BESCHEINIGUNG (1) Der Person, die die Kenntnisprüfung bestanden hat, hat die Behörde eine Bescheinigung auszustellen. (2) Für die Bescheinigung ...
§ 8 NotSan-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) § 8 BENOTUNG VON LEISTUNGEN IN DER STAATLICHEN PRÜFUNG Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter Zahlenwert ...
§ 20 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) § 20 ERLAUBNISURKUNDE Liegen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach ...
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