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Trefferliste für 'aufenthaltsgesetz'
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- § 25b AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 25B AUFENTHALTSGEWÄHRUNG BEI NACHHALTIGER INTEGRATION (1) Einem Ausländer, der geduldet oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ...
- § 91a AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91A DATENERHEBUNG UND -VERWENDUNG IM FALL VORÜBERGEHENDEN SCHUTZES (1) Die Daten zu Ausländern nach § 24 Absatz 1, die ein ...
- § 26 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 26 DAUER DES AUFENTHALTS (1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und ...
- § 91b AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91B DATENÜBERMITTLUNG DURCH DAS BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE ALS NATIONALE KONTAKTSTELLE Das Bundesamt für Migration ...
- § 27 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 27 GRUNDSATZ DES FAMILIENNACHZUGS (1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft ...
- § 91c AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91C INNERGEMEINSCHAFTLICHE AUSKÜNFTE ZUR DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIE 2003/109/EG (1) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ...
- § 28 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 28 FAMILIENNACHZUG ZU DEUTSCHEN (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen 1. Ehegatten eines Deutschen, 2. minderjährigen ...
- § 91d AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91D AUSKÜNFTE ZUR DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIE (EU) 2016/801 (1) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nimmt Anträge nach ...
- § 29 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 29 FAMILIENNACHZUG ZU AUSLÄNDERN (1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss 1. der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis ...
- § 91e AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 91E GEMEINSAME VORSCHRIFTEN ZU INNERGEMEINSCHAFTLICHEN DATENÜBERMITTLUNGEN Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind 1. Personalien ...
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