, umso höher die Genauigkeit.



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... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER SCHULDVERSCHREIBUNGEN AUS GESAMTEMISSIONEN (SCHULDVERSCHREIBUNGSGESETZ - SCHVG) § 12 INHALT DER EINBERUFUNG, BEKANNTMACHUNG (1) In der Einberufung müssen die Firma, der Sitz des Schuldners, die Zeit und der Ort der Gläubigerversammlung sowie die Bedingungen angeben werden ...



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... AN DIE SOZIALE UND ÖKOLOGISCHE MARKTWIRTSCHAFT IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (LANDWIRTSCHAFTSANPASSUNGSGESETZ - LWANPG) § 33 BEKANNTMACHUNG DES FORMWECHSELS Das für die Anmeldung der neuen Rechtsform zuständige Gericht hat die Eintragung der neuen Rechtsform durch den Bundesanzeiger und durch ...



... NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN - 9. BIMSCHV) § 21A ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG UND VERÖFFENTLICHUNG DES GENEHMIGUNGSBESCHEIDS (1) Unbeschadet des § 10 Absatz 7 und 8 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Entscheidung ...



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... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR GEBÜNDELTEN DURCHSETZUNG VON VERBRAUCHERRECHTEN (VERBRAUCHERRECHTEDURCHSETZUNGSGESETZ - VDUG) § 44 BEKANNTMACHUNG VON ANGABEN ZU VERBANDSKLAGEN Die folgenden Angaben zu einer rechtshängigen Verbandsklage sind im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu ...