zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ASPHALTBAUER (ASPHALTBAUER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ASPHAUSBV) § 4 GLIEDERUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Berufsausbildung im ersten Ausbildungsjahr ist wie folgt zu gliedern: 1. berufliche Grundbildung in überbetrieblichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT KÜCHE* (FACHKRAFT-KÜCHE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - FKÜAUSBV) § 4 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SOZIALVERSICHERUNGSFACHANGESTELLTEN/ZUR SOZIALVERSICHERUNGSFACHANGESTELLTEN § 5 DURCHFÜHRUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Während der Berufsausbildung beim Versicherungsträger soll der Auszubildende mit Vorgängen befaßt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BRAUER UND MÄLZER UND ZUR BRAUERIN UND MÄLZERIN* (BRAUER- UND MÄLZERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BRAUMÄAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BEHÄLTER- UND APPARATEBAUER UND ZUR BEHÄLTER- UND APPARATEBAUERIN* (BEHÄLTER- UND APPARATEBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BEHAPPBAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOCH UND ZUR KÖCHIN* (KOCHAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KOCHAUSBV) § 4 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FACHINFORMATIKER UND ZUR FACHINFORMATIKERIN* (FACHINFORMATIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - FIAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FEINOPTIKER UND ZUR FEINOPTIKERIN* (FEINOPTIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - FEINOAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ZAHNMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN UND ZUR ZAHNMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN * (ZAHNMEDAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SCHUHFERTIGER UND ZUR SCHUHFERTIGERIN* (SCHUHFERTIGERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - SCHUHFAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im ...