zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GIEßEREIMECHANIKER UND ZUR GIEßEREIMECHANIKERIN* (GIEßEREIMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - GMAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HÖRAKUSTIKER UND ZUR HÖRAKUSTIKERIN* (HÖRAKUSTIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HÖRAKAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT KÜCHE* (FACHKRAFT-KÜCHE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - FKÜAUSBV) § 4 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BEHÄLTER- UND APPARATEBAUER UND ZUR BEHÄLTER- UND APPARATEBAUERIN* (BEHÄLTER- UND APPARATEBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BEHAPPBAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMOBILKAUFMANN UND ZUR AUTOMOBILKAUFFRAU* (AUTOMOBILKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOKFLAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SCHORNSTEINFEGER UND ZUR SCHORNSTEINFEGERIN * (SCHORNSTEINFEGER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - SCHFAUSBV) § 4 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM INDUSTRIEELEKTRIKER/ZUR INDUSTRIEELEKTRIKERIN *) § 9 FORTSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin kann in der 1. Fachrichtung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GRAVEUR UND ZUR GRAVEURIN * (GRAVEURAUSBILDUNGSVERORDNUNG - GRAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM IT-SYSTEM-ELEKTRONIKER UND ZUR IT-SYSTEM-ELEKTRONIKERIN* (IT-SYSTEM-ELEKTRONIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ITSEAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMATENFACHMANN UND ZUR AUTOMATENFACHFRAU* (AUTOMATENFACHMANNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOMAUSBV) § 3 GEGENSTAND DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens ...