zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39I BESONDERE ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN FÜR BIOMASSEANLAGEN (1) Ein durch einen Zuschlag erworbener Anspruch nach § 19 Absatz 1 für Strom aus Biogas besteht nur, wenn der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) ANLAGE 1 (ZU § 23A) HÖHE DER MARKTPRÄMIE (Fundstelle: BGBl. I 2020, 3178 - 3180; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1. Begriffsbestimmungen Im Sinn dieser ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39J ANWENDBARKEIT DES UNTERABSCHNITTS 5 (1) Für die Ausschreibungen für Biomethananlagen sind die Bestimmungen des Unterabschnitts 5 mit Ausnahme des § 39 Absatz 3 ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) ANLAGE 2 (ZU § 36H) REFERENZERTRAG (Fundstelle: BGBl. I 2014, 1110; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) 1. Eine Referenzanlage ist eine Windenergieanlage eines bestimmten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39K GEBOTE FÜR BIOMETHANANLAGEN (1) An den Ausschreibungen dürfen nur Anlagen teilnehmen, die nach Zuschlagserteilung erstmals in Betrieb gesetzt werden. (2) In Ergänzung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 1 ZIEL DES GESETZES (1) Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) ANLAGE 3 (ZU § 50B) VORAUSSETZUNGEN UND HÖHE DER FLEXIBILITÄTSPRÄMIE (Fundstelle: BGBl. I 2014, 1111 - 1112; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) I. Voraussetzungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 39L HÖCHSTWERT FÜR BIOMETHANANLAGEN (1) Der Höchstwert für Biomethananlagen beträgt 19,31 Cent pro Kilowattstunde. (2) Der Höchstwert verringert sich ab dem 1. Januar ...