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Trefferliste für 'einzelnorm'

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§ 217 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 217 BEGINN DER GEWINNBETEILIGUNG (1) Neue Aktien nehmen, wenn nichts anderes bestimmt ist, am Gewinn des ganzen Geschäftsjahrs teil, in dem die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen worden ist. (2) Im Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals ...
§ 8 EndlagerVlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VORAUSLEISTUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON ANLAGEN DES BUNDES ZUR SICHERSTELLUNG UND ZUR ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERVORAUSLEISTUNGSVERORDNUNG - ENDLAGERVLV) § 8 ERSTATTUNG DER VORAUSLEISTUNGEN (1) Die Vorausleistungen sind ...
§ 218 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 218 BEDINGTES KAPITAL Bedingtes Kapital erhöht sich im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Ist das bedingte Kapital zur Gewährung von Umtauschrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen beschlossen worden, so ist zur Deckung ...
§ 9 EndlagerVlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VORAUSLEISTUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON ANLAGEN DES BUNDES ZUR SICHERSTELLUNG UND ZUR ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERVORAUSLEISTUNGSVERORDNUNG - ENDLAGERVLV) § 9 ANRECHNUNG DER VORAUSLEISTUNGEN Die nach dieser Verordnung erhobenen ...
§ 219 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 219 VERBOTENE AUSGABE VON AKTIEN UND ZWISCHENSCHEINEN Vor der Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister dürfen neue Aktien und Zwischenscheine nicht ausgegeben werden. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 10 EndlagerVlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VORAUSLEISTUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON ANLAGEN DES BUNDES ZUR SICHERSTELLUNG UND ZUR ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERVORAUSLEISTUNGSVERORDNUNG - ENDLAGERVLV) § 10 VORAUSLEISTUNGEN FÜR VOR INKRAFTTRETEN DER VERORDNUNG ENTSTANDENEN ...
§ 220 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 220 WERTANSÄTZE Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Grundkapitals erworbenen Aktien und der auf sie entfallenen neuen Aktien gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Aktien ergeben, wenn die Anschaffungskosten der vor ...
§ 11 EndlagerVlV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VORAUSLEISTUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON ANLAGEN DES BUNDES ZUR SICHERSTELLUNG UND ZUR ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERVORAUSLEISTUNGSVERORDNUNG - ENDLAGERVLV) § 11 BEMESSUNGSZEITRÄUME 1977 BIS 2003 (1) Die Vorausleistungen für ...
§ 221 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 221  (1) Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen ...
§ 12 EndlagerVlV - Einzelnorm****
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER VORAUSLEISTUNGEN FÜR DIE EINRICHTUNG VON ANLAGEN DES BUNDES ZUR SICHERSTELLUNG UND ZUR ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERVORAUSLEISTUNGSVERORDNUNG - ENDLAGERVLV) § 12 INKRAFTTRETEN (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung ...
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