zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (25. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 1 (1) Abweichend von § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn an Kraftfahrzeugen eine Vorrichtung ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DREIUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (53. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGS- UND ALLGEMEINE PRÜFUNGSVERFAHREN FÜR DIE MEISTERPRÜFUNG IM HANDWERK UND IN HANDWERKSÄHNLICHEN GEWERBEN (MEISTERPRÜFUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MPVERFV) § 8 TÄUSCHUNGSHANDLUNGEN, ORDNUNGSVERSTÖßE (1) Täuschungshandlungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 39A BETÄTIGUNGSEINRICHTUNGEN, KONTROLLLEUCHTEN UND ANZEIGER (1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) ANLAGE XXV (ZU § 47) MAßNAHMEN GEGEN DIE VERUNREINIGUNG DER LUFT DURCH GASE VON KRAFTFAHRZEUGEN MIT FREMD- ODER SELBSTZÜNDUNGSMOTOREN (Fundstelle: BGBl. I 2012, 898 - 899) (Definition schadstoffarmer Personenkraftwagen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (25. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 2 Abweichend von § 19 Abs. 2 StVZO erlischt bei Kraftfahrzeugen, die in anderen Fällen als nach § 1 durch Anbringen ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (54. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a, in Verbindung mit Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS ZULASSUNGS- UND ALLGEMEINE PRÜFUNGSVERFAHREN FÜR DIE MEISTERPRÜFUNG IM HANDWERK UND IN HANDWERKSÄHNLICHEN GEWERBEN (MEISTERPRÜFUNGSVERFAHRENSVERORDNUNG - MPVERFV) § 9 ORGANISATION DER MEISTERPRÜFUNG (1) Der Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses ...