zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 4 ANSCHLUSSSTRECKEN IM SCHIENENBAHNVERKEHR Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen: 1. als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 6 STRAßENSTRECKEN IN DEN IN § 1 ABS. 3 DES GESETZES BEZEICHNETEN GEBIETEN Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 7 KURZE STRECKEN IM GRENZÜBERSCHREITENDEN VERKEHR MIT WASSERFAHRZEUGEN (1) Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen, die sich ausschließlich auf das Inland ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 8 GRUNDSÄTZE FÜR DEN AUSFUHRNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN (1) Bei Ausfuhrlieferungen (§ 6 des Gesetzes) muss der Unternehmer im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 9 AUSFUHRNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN IN BEFÖRDERUNGSFÄLLEN (1) Hat der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert, hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 10 AUSFUHRNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN IN VERSENDUNGSFÄLLEN (1) Hat der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 11 AUSFUHRNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN IN BEARBEITUNGS- UND VERARBEITUNGSFÄLLEN (1) Hat ein Beauftragter den Gegenstand der Lieferung vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet, hat der liefernde Unternehmer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 12 AUSFUHRNACHWEIS BEI LOHNVEREDELUNGEN AN GEGENSTÄNDEN DER AUSFUHR Bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7 des Gesetzes) sind die Vorschriften über die Führung des Ausfuhrnachweises bei Ausfuhrlieferungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 13 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN UND LOHNVEREDELUNGEN AN GEGENSTÄNDEN DER AUSFUHR (1) Bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§§ 6 und 7 des Gesetzes) hat der ...