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Trefferliste für 'umsatzsteuer'

Dokument 101 - 110 von 537 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 4 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 4 ANSCHLUSSSTRECKEN IM SCHIENENBAHNVERKEHR Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Schienenbahnen sind anzusehen: 1. als inländische Beförderungsstrecken die Anschlussstrecken im Ausland, die ...
§ 5 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 5 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 6 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 6 STRAßENSTRECKEN IN DEN IN § 1 ABS. 3 DES GESETZES BEZEICHNETEN GEBIETEN Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten ...
§ 7 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 7 KURZE STRECKEN IM GRENZÜBERSCHREITENDEN VERKEHR MIT WASSERFAHRZEUGEN (1) Bei grenzüberschreitenden Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen, die sich ausschließlich auf das Inland ...
§ 8 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 8 GRUNDSÄTZE FÜR DEN AUSFUHRNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN (1) Bei Ausfuhrlieferungen (§ 6 des Gesetzes) muss der Unternehmer im Geltungsbereich des Gesetzes durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer ...
§ 9 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 9 AUSFUHRNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN IN BEFÖRDERUNGSFÄLLEN (1) Hat der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert, hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis ...
§ 10 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 10 AUSFUHRNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN IN VERSENDUNGSFÄLLEN (1) Hat der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis ...
§ 11 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 11 AUSFUHRNACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN IN BEARBEITUNGS- UND VERARBEITUNGSFÄLLEN (1) Hat ein Beauftragter den Gegenstand der Lieferung vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet, hat der liefernde Unternehmer ...
§ 12 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 12 AUSFUHRNACHWEIS BEI LOHNVEREDELUNGEN AN GEGENSTÄNDEN DER AUSFUHR Bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7 des Gesetzes) sind die Vorschriften über die Führung des Ausfuhrnachweises bei Ausfuhrlieferungen ...
§ 13 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 13 BUCHMÄßIGER NACHWEIS BEI AUSFUHRLIEFERUNGEN UND LOHNVEREDELUNGEN AN GEGENSTÄNDEN DER AUSFUHR (1) Bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§§ 6 und 7 des Gesetzes) hat der ...
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