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Mindestlohngesetzes und § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. an einem Beschäftigungsort a) zumindest teilweise vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr oder b) in Schichtarbeit, 2. an mehreren ...
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