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FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION SCHLUßFORMEL Der Bundesminister für Post und Telekommunikation * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR DAS POST- UND FERNMELDEWESEN I. ERLAß VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...
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FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR DAS POST- UND FERNMELDEWESEN II. VERTRETUNG BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ...
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FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR DAS POST- UND FERNMELDEWESEN III. SCHLUßVORSCHRIFTEN Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum ...
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FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES DIENSTHERRN BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTENVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR DAS POST- UND FERNMELDEWESEN SCHLUßFORMEL Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * ...
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REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ANLAGE I KAP XIII ANLAGE I KAPITEL XIII GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR POST UND TELEKOMMUNIKATION (Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1120 - 1121)Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte ...
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REPUBLIK ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ANLAGE I KAP XVII ANLAGE I KAPITEL XVII GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT (Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1137) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG DER BEFUGNIS ZU ENTSCHEIDUNGEN ÜBER JUBILÄUMSZUWENDUNGEN AN BEAMTE IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER FINANZEN I. (1) Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 24 ...