Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'aufenthaltsgesetz'
Dokument 111 - 120 von 285 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 35 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 35 EIGENSTÄNDIGES, UNBEFRISTETES AUFENTHALTSRECHT DER KINDER (1) Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis ...
- § 94 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 94 AMTSBEFUGNISSE (1) Die Beauftragte wird bei Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien sowie ...
- § 36 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 36 NACHZUG DER ELTERN UND SONSTIGER FAMILIENANGEHÖRIGER (1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis ...
- § 95 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 95 STRAFVORSCHRIFTEN (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 3 Abs. ...
- § 36a AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 36A FAMILIENNACHZUG ZU SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN (1) Dem Ehegatten oder dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ...
- § 95a AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 95A STRAFVORSCHRIFTEN (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen § 14 Absatz 3 ...
- § 37 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 37 RECHT AUF WIEDERKEHR (1) Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet ...
- § 96 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 96 EINSCHLEUSEN VON AUSLÄNDERN UND PERSONEN, AUF DIE DAS FREIZÜGIGKEITSGESETZ/EU ANWENDUNG FINDET (1) Mit Freiheitsstrafe von ...
- § 38 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 38 AUFENTHALTSTITEL FÜR EHEMALIGE DEUTSCHE (1) Einem ehemaligen Deutschen ist 1. eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, ...
- § 97 AufenthG - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN AUFENTHALT, DIE ERWERBSTÄTIGKEIT UND DIE INTEGRATION VON AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 97 EINSCHLEUSEN MIT TODESFOLGE; GEWERBS- UND BANDENMÄßIGES EINSCHLEUSEN (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird ...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
neue Volltext-Suche