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Trefferliste für 'justiz'
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- § 14 UKlaG - Einzelnorm



... dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmenkönnen die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank oder die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...
- § 137 GNotKG - Einzelnorm



... - GNOTKG) § 137 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES ZUSTÄNDIGKEITSSTREITWERTS DER AMTSGERICHTE, ZUM AUSBAU DER SPEZIALISIERUNG DER JUSTIZ IN ZIVILSACHEN SOWIE ZUR ÄNDERUNG WEITERER PROZESSUALER REGELUNGEN (1) Die §§ 81 und 83 sind in ihrer bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung ...
- Commercial Code (Handelsgesetzbuch – HGB)



- Übersetzung (Buch 1) durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz. Laufende Aktualisierung durch Samson-Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen von Schöning. Übersetzung (Buch 2) durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz. Laufende Aktualisierung durch Samson-Übersetzungen GmbH
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- § 2 HinSchGOWiZustV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES BUNDESAMTES FÜR JUSTIZ FÜR DIE VERFOLGUNG UND AHNDUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN NACH § 40 DES HINWEISGEBERSCHUTZGESETZES (HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ-ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - HINSCHGOWIZUSTV) § 2 INKRAFTTRETEN
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- § 15 EGStPO - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR STRAFPROZEßORDNUNG § 15 ÜBERGANGSREGELUNG ZUM GESETZ ZUR EINFÜHRUNG DER ELEKTRONISCHEN AKTE IN DER JUSTIZ UND ZUR WEITEREN FÖRDERUNG DES ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHRS; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Dokumente und Aktenteile, die nach den Verschlusssachenanweisungen ...
- § 19 EGStPO - Einzelnorm



... § 19 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES ZUSTÄNDIGKEITSSTREITWERTS DER AMTSGERICHTE, ZUM AUSBAU DER SPEZIALISIERUNG DER JUSTIZ IN ZIVILSACHEN SOWIE ZUR ÄNDERUNG WEITERER PROZESSUALER REGELUNGEN § 304 Absatz 3 der Strafprozessordnung ist in seiner bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden ...
- § 72 GKG - Einzelnorm



... (GKG) § 72 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES ZUSTÄNDIGKEITSSTREITWERTS DER AMTSGERICHTE, ZUM AUSBAU DER SPEZIALISIERUNG DER JUSTIZ IN ZIVILSACHEN SOWIE ZUR ÄNDERUNG WEITERER PROZESSUALER REGELUNGEN Die §§ 66, 68 und 69 sind in ihrer bis einschließlich 31. Dezember 2025 geltenden Fassung ...
- § 40 VSBG - Einzelnorm



... (VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ - VSBG) § 40 UNTERSTÜTZUNG VON VERBRAUCHERN BEI GRENZÜBERGREIFENDEN STREITIGKEITEN (1) Das Bundesamt für Justiz unterstützt Verbraucher bei der Ermittlung der zuständigen Streitbeilegungsstelle in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen ...
- Art 103n EGInsO - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INSOLVENZORDNUNG (EGINSO) ART 103N ÜBERLEITUNGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR WEITEREN DIGITALISIERUNG DER JUSTIZ (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 17. Juli 2024 eröffnet worden sind, sind § 5 Absatz 5 und § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung in der bis dahin geltenden ...
- § 7g BNotO - Einzelnorm



... über die Folgen eines Prüfungsverstoßes und über Widersprüche nach § 7d Abs. 2 Satz 1. Die näheren Einzelheiten regelt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. (3) Die das Prüfungsamt leitende Person (Leitung) des Prüfungsamtes ...
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