Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'justiz'

Dokument 111 - 120 von 1327 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3 OGAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG IN ORDNUNGSGELDVERFAHREN BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ (ORDNUNGSGELD-AKTENFÜHRUNGSVERORDNUNG - OGAV) § 3 ÜBERTRAGUNG VON DOKUMENTEN IN ELEKTRONISCHE DOKUMENTE; ELEKTRONISCHE AKTE (1) Werden Akten elektronisch ...
§ 4 OGAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG IN ORDNUNGSGELDVERFAHREN BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ (ORDNUNGSGELD-AKTENFÜHRUNGSVERORDNUNG - OGAV) § 4 MIT DATENVERARBEITUNGSANLAGEN ERSTELLTE DOKUMENTE Bei Dokumenten, die unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen ...
§ 5 OGAV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG IN ORDNUNGSGELDVERFAHREN BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ (ORDNUNGSGELD-AKTENFÜHRUNGSVERORDNUNG - OGAV) § 5 SPEICHERUNG Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens sind die elektronischen Akten bis zu ihrer Löschung ...
§ 6 OGAV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG IN ORDNUNGSGELDVERFAHREN BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ (ORDNUNGSGELD-AKTENFÜHRUNGSVERORDNUNG - OGAV) § 6 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 2 HinSchGOWiZustV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT DES BUNDESAMTES FÜR JUSTIZ FÜR DIE VERFOLGUNG UND AHNDUNG VON ORDNUNGSWIDRIGKEITEN NACH § 40 DES HINWEISGEBERSCHUTZGESETZES (HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ-ORDNUNGSWIDRIGKEITEN-ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - HINSCHGOWIZUSTV) § 2 INKRAFTTRETEN ...
§ 19 ZKG - Einzelnorm*
... der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz nähere Bestimmungen zu erlassen über die Konkretisierung ...
§ 17 QEWV - Einzelnorm*
... UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 17 VERFAHREN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER EINTRAGUNG UND AUFHEBUNG DER EINTRAGUNG (1) Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren zur Überprüfung der Eintragung nach § 8b Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Verbindung mit § 4a des Unterlassungsgesetzes ...
§ 4 AUG - Einzelnorm*
... Behörde für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen in Unterhaltssachen nach diesem Gesetz ist das Bundesamt für Justiz. Die zentrale Behörde verkehrt unmittelbar mit allen zuständigen Stellen im In- und Ausland. Mitteilungen leitet sie unverzüglich an die zuständigen Stellen ...
I. BMJErnAnO - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ENTLASSUNG VON BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER JUSTIZ I.  Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14 ...
II. BMJErnAnO - Einzelnorm*
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ENTLASSUNG VON BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER JUSTIZ II.  Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I bezeichneten Beamten vor. * zum Seitenanfang * Impressum ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche