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Trefferliste für 'verwendung'

Dokument 111 - 120 von 4759 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 57 StVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 57 ÜBERMITTLUNG AN UND VERWENDUNG DURCH DEN EMPFÄNGER FÜR WISSENSCHAFTLICHE, STATISTISCHE UND GESETZGEBERISCHE ZWECKE Für die Übermittlung und Verwendung der nach § 50 gespeicherten Daten für wissenschaftliche Zwecke gilt ...
§ 3 EBPensNOG - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR NEUORDNUNG DER PENSIONSKASSE DEUTSCHER EISENBAHNEN UND STRAßENBAHNEN § 3 NACHWEISE ÜBER DIE VERWENDUNG DER ZUSCHÜSSE Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Benehmen mit dem Bundesrechnungshof, welche Nachweise die Deutschen Rentenversicherung ...
§ 253 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 253 NICHTIGKEIT DES BESCHLUSSES ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, des § 217 Abs. 2 und des § 241 nur dann nichtig, wenn die Feststellung ...
§ 254 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 254 ANFECHTUNG DES BESCHLUSSES ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen ...
§ 1 EUFinSchStG - Einzelnorm****
... ZUR STÄRKUNG DES SCHUTZES DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER EUROPÄISCHEN UNION (EU-FINANZSCHUTZSTÄRKUNGSGESETZ - EUFINSCHSTG) § 1 MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG VON LEISTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, dem Vermögen ...
§ 86a SGB 5 - Einzelnorm****
... SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 86A VERWENDUNG VON ÜBERWEISUNGEN IN ELEKTRONISCHER FORM Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen als ...
§ 26h AGG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG) § 26H VERWENDUNG DER GESCHENKE AN DIE UNABHÄNGIGE BUNDESBEAUFTRAGTE ODER DEN UNABHÄNGIGEN BUNDESBEAUFTRAGTEN FÜR ANTIDISKRIMINIERUNG (1) Erhält die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung ...
§ 21 SchaumwZwStV - Einzelnorm****
... - UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERGESETZES (SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERVERORDNUNG - SCHAUMWZWSTV) § 21 EINGANGS- UND AUSFUHRMELDUNG BEI VERWENDUNG DES ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS, STRECKENGESCHÄFT (1) Nach der Aufnahme des Schaumweins, auch von Teilmengen, an einem Bestimmungsort, der ...
§ 34e SchaumwZwStV - Einzelnorm****
... DES SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERGESETZES (SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERVERORDNUNG - SCHAUMWZWSTV) § 34E EINGANGSMELDUNG BEI VERWENDUNG DES VEREINFACHTEN ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS (1) Nach der Aufnahme des Schaumweins, auch von Teilmengen, an einem vom Erlaubnisumfang umfassten ...
§ 38d SchaumwZwStV - Einzelnorm****
... - UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERGESETZES (SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERVERORDNUNG - SCHAUMWZWSTV) § 38D ABGABE VON SCHAUMWEIN, ZWECKWIDRIGE VERWENDUNG (1) Das Hauptzollamt kann dem Verwender auf Antrag gestatten, in Ausnahmefällen Schaumwein im Rahmen seiner Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung ...
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