Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'verwendung'
Dokument 111 - 120 von 4759 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 57 StVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 57 ÜBERMITTLUNG AN UND VERWENDUNG DURCH DEN EMPFÄNGER FÜR WISSENSCHAFTLICHE, STATISTISCHE UND GESETZGEBERISCHE ZWECKE Für die Übermittlung und Verwendung der nach § 50 gespeicherten Daten für wissenschaftliche Zwecke gilt
...
- § 3 EBPensNOG - Einzelnorm



...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR NEUORDNUNG DER PENSIONSKASSE DEUTSCHER EISENBAHNEN UND STRAßENBAHNEN § 3 NACHWEISE ÜBER DIE VERWENDUNG DER ZUSCHÜSSE Der Bundesminister der Finanzen bestimmt im Benehmen mit dem Bundesrechnungshof, welche Nachweise die Deutschen Rentenversicherung ...
- § 253 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 253 NICHTIGKEIT DES BESCHLUSSES ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, des § 217 Abs. 2 und des § 241 nur dann nichtig, wenn die Feststellung
...
- § 254 AktG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 254 ANFECHTUNG DES BESCHLUSSES ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen
...
- § 1 EUFinSchStG - Einzelnorm



...
ZUR STÄRKUNG DES SCHUTZES DER FINANZIELLEN INTERESSEN DER EUROPÄISCHEN UNION (EU-FINANZSCHUTZSTÄRKUNGSGESETZ - EUFINSCHSTG) § 1 MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG VON LEISTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, dem Vermögen ...
- § 86a SGB 5 - Einzelnorm



...
SOZIALGESETZBUCH (SGB) FÜNFTES BUCH (V) - GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES V. 20. DEZEMBER 1988, BGBL. I S. 2477) § 86A VERWENDUNG VON ÜBERWEISUNGEN IN ELEKTRONISCHER FORM Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen als ...
- § 26h AGG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG) § 26H VERWENDUNG DER GESCHENKE AN DIE UNABHÄNGIGE BUNDESBEAUFTRAGTE ODER DEN UNABHÄNGIGEN BUNDESBEAUFTRAGTEN FÜR ANTIDISKRIMINIERUNG (1) Erhält die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
...
- § 21 SchaumwZwStV - Einzelnorm



...
- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERGESETZES (SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERVERORDNUNG - SCHAUMWZWSTV) § 21 EINGANGS- UND AUSFUHRMELDUNG BEI VERWENDUNG DES ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS, STRECKENGESCHÄFT (1) Nach der Aufnahme des Schaumweins, auch von Teilmengen, an einem Bestimmungsort, der ...
- § 34e SchaumwZwStV - Einzelnorm



...
DES SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERGESETZES (SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERVERORDNUNG - SCHAUMWZWSTV) § 34E EINGANGSMELDUNG BEI VERWENDUNG DES VEREINFACHTEN ELEKTRONISCHEN VERWALTUNGSDOKUMENTS (1) Nach der Aufnahme des Schaumweins, auch von Teilmengen, an einem vom Erlaubnisumfang umfassten ...
- § 38d SchaumwZwStV - Einzelnorm



...
- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERGESETZES (SCHAUMWEIN- UND ZWISCHENERZEUGNISSTEUERVERORDNUNG - SCHAUMWZWSTV) § 38D ABGABE VON SCHAUMWEIN, ZWECKWIDRIGE VERWENDUNG (1) Das Hauptzollamt kann dem Verwender auf Antrag gestatten, in Ausnahmefällen Schaumwein im Rahmen seiner Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung ...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100
neue Volltext-Suche