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Trefferliste für 'umsatzsteuer'

Dokument 121 - 130 von 539 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 UStZustV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE UMSATZSTEUER IM AUSLAND ANSÄSSIGER UNTERNEHMER (UMSATZSTEUERZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNG - USTZUSTV) § 2  Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 58 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 58  (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 59 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 59 VERGÜTUNGSBERECHTIGTE UNTERNEHMER Die Vergütung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (§ 15 des Gesetzes) an im Ausland ansässige Unternehmer ist abweichend von den §§ 16 und 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes nach ...
§ 60 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 60 VERGÜTUNGSZEITRAUM Vergütungszeitraum ist nach Wahl des Unternehmers ein Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu höchstens einem Kalenderjahr. Der Vergütungszeitraum kann weniger als drei Monate umfassen ...
§ 61 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 61 VERGÜTUNGSVERFAHREN FÜR IM ÜBRIGEN GEMEINSCHAFTSGEBIET ANSÄSSIGE UNTERNEHMER (1) Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ...
§ 61a UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 61A VERGÜTUNGSVERFAHREN FÜR NICHT IM GEMEINSCHAFTSGEBIET ANSÄSSIGE UNTERNEHMER (1) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über ...
§ 62 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 62 BERÜCKSICHTIGUNG VON VORSTEUERBETRÄGEN, BELEGNACHWEIS (1) Ist bei den in § 59 genannten Unternehmern die Besteuerung nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes durchzuführen, so sind hierbei die Vorsteuerbeträge ...
§ 63 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 63 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN (1) Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers ...
§ 64 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 64 AUFZEICHNUNG IM FALL DER EINFUHR Der Aufzeichnungspflicht nach § 22 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes ist genügt, wenn die entstandene Einfuhrumsatzsteuer mit einem Hinweis auf einen entsprechenden zollamtlichen ...
§ 65 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 65 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN DER KLEINUNTERNEHMER Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes anzuwenden ist, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben ...
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