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Trefferliste für 'ausbildungsjahres'

Dokument 121 - 130 von 280 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 8 ServicefahrerAusbV - Einzelnorm*
... SERVICEFAHRERIN § 8 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten ...
§ 6 KlempnerAusbV - Einzelnorm*
... * (KLEMPNER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KLEMPNERAUSBV) § 6 TEIL 1 DER GESELLENPRÜFUNG (1) Teil 1 der Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten ...
§ 7 GlAusbV 2001 - Einzelnorm*
... /ZUR GLASERIN § 7 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse ...
§ 6 MaßschuhmAusbV - Einzelnorm*
... Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. (2) Die Gesellenprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. (3) Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 5 MilchLAusbV - Einzelnorm*
... MILCHLAUSBV) § 5 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten ...
§ 7 FriseurAusbV 2008 - Einzelnorm*
... ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FRISEUR/ZUR FRISEURIN *) § 7 TEIL 1 DER GESELLENPRÜFUNG (1) Teil 1 der Gesellenprüfung soll Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Teil 1 der Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten ...
§ 6 HolzBauSchAusbV - Einzelnorm*
... FÜR HOLZ- UND BAUTENSCHUTZARBEITEN (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage Teil I Abschnitt A und B für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten ...
§ 20 KerIndAusbV - Einzelnorm*
... INDUSTRIE § 20 ZWISCHENPRÜFUNG (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse ...
§ 10 DrogistAusbV - Einzelnorm*
... dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren während des ersten Ausbildungsjahres die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
§ 6 EdSchleifAusbV - Einzelnorm*
... UND ZEITPUNKT (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. (2) Die Zwischenprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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