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Trefferliste für 'gesellschaften'
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- § 76 GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 76 HEILUNG VON MÄNGELN DURCH GESELLSCHAFTERBESCHLUSS Ein Mangel, der die Bestimmungen über den Gegenstand des Unternehmens betrifft, kann durch einstimmigen Beschluß der Gesellschafter
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- § 9 GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 9 ÜBERBEWERTUNG DER SACHEINLAGEN (1) Erreicht der Wert einer Sacheinlage im Zeitpunkt der Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister nicht den Nennbetrag des
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- § 77 GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 77 WIRKUNG DER NICHTIGKEIT (1) Ist die Nichtigkeit einer Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen, so finden zum Zwecke der Abwicklung ihrer Verhältnisse die für den Fall der
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- § 9a GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 9A ERSATZANSPRÜCHE DER GESELLSCHAFT (1) Werden zum Zweck der Errichtung der Gesellschaft falsche Angaben gemacht, so haben die Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft
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- § 9b GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 9B VERZICHT AUF ERSATZANSPRÜCHE (1) Ein Verzicht der Gesellschaft auf Ersatzansprüche nach § 9a oder ein Vergleich der Gesellschaft über diese Ansprüche ist unwirksam, soweit der
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- § 78 GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 78 ANMELDEPFLICHTIGE Die in diesem Gesetz vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister sind durch die Geschäftsführer oder die Liquidatoren, die in § 7 Abs. 1, § 57 Abs. 1, § 57i
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- § 9 WStBG - Einzelnorm



... ; WSF“ (WIRTSCHAFTSSTABILISIERUNGSBESCHLEUNIGUNGSGESETZ - WSTBG) § 9 SINNGEMÄßE ANWENDUNG BEI KOMMANDITGESELLSCHAFTEN AUF AKTIEN, EUROPÄISCHEN GESELLSCHAFTEN (SE) UND GENOSSENSCHAFTEN (1) Für Unternehmen, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien oder der Europäischen Gesellschaft ...
- § 9c GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 9C ABLEHNUNG DER EINTRAGUNG (1) Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen
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- § 79 GmbHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 79 ZWANGSGELDER (1) Geschäftsführer oder Liquidatoren, die §§ 35a, 71 Abs. 5 nicht befolgen, sind hierzu vom Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten; § 14 des
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- § 1 MitbestBeiG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEIBEHALTUNG DER MITBESTIMMUNG BEIM AUSTAUSCH VON ANTEILEN UND DER EINBRINGUNG VON UNTERNEHMENSTEILEN, DIE GESELLSCHAFTEN VERSCHIEDENER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION BETREFFEN (MITBESTIMMUNGS-BEIBEHALTUNGSGESETZ - MITBESTBEIG) § 1 Führt eine in § 21 Abs. 1 des ...
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