Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'umsatzsteuer'

Dokument 131 - 140 von 537 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 35 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 35 VORSTEUERABZUG BEI RECHNUNGEN ÜBER KLEINBETRÄGE UND BEI FAHRAUSWEISEN (1) Bei Rechnungen im Sinne des § 33 kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn er den Rechnungsbetrag in Entgelt ...
§§ 36 bis 39a UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) §§ 36 BIS 39A (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 40 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 40 VORSTEUERABZUG BEI UNFREIEN VERSENDUNGEN (1) Lässt ein Absender einen Gegenstand durch einen Frachtführer oder Verfrachter unfrei zu einem Dritten befördern oder eine solche Beförderung durch einen Spediteur ...
§§ 41 bis 42 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) §§ 41 BIS 42 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 43 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 43 ERLEICHTERUNGEN BEI DER AUFTEILUNG DER VORSTEUERN Die den folgenden steuerfreien Umsätzen zuzuordnenden Vorsteuerbeträge sind nur dann vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, wenn sie diesen Umsätzen ausschließlich ...
§ 44 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 44 VEREINFACHUNGEN BEI DER BERICHTIGUNG DES VORSTEUERABZUGS (1) Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a des Gesetzes entfällt, wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts ...
§ 45 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 45 MAßGEBLICHES ENDE DES BERICHTIGUNGSZEITRAUMS Endet der Zeitraum, für den eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a des Gesetzes durchzuführen ist, vor dem 16. eines Kalendermonats, so bleibt dieser ...
§ 46 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 46 FRISTVERLÄNGERUNG Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1, 2 und 2a des Gesetzes) um einen ...
§ 47 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 47 SONDERVORAUSZAHLUNG (1) Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich zu übermitteln hat, unter der Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die ...
§ 48 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 48 VERFAHREN (1) Der Unternehmer hat die Fristverlängerung für die Übermittlung der Voranmeldungen bis zu dem Zeitpunkt zu beantragen, an dem die Voranmeldung, für die die Fristverlängerung erstmals gelten ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 next

neue Volltext-Suche