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Trefferliste für 'umsatzsteuer'

Dokument 131 - 140 von 536 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 61a UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 61A VERGÜTUNGSVERFAHREN FÜR NICHT IM GEMEINSCHAFTSGEBIET ANSÄSSIGE UNTERNEHMER (1) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über ...
§ 62 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 62 BERÜCKSICHTIGUNG VON VORSTEUERBETRÄGEN, BELEGNACHWEIS (1) Ist bei den in § 59 genannten Unternehmern die Besteuerung nach § 16 und § 18 Abs. 1 bis 4 des Gesetzes durchzuführen, so sind hierbei die Vorsteuerbeträge ...
§ 63 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 63 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN (1) Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, einen Überblick über die Umsätze des Unternehmers ...
§ 64 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 64 AUFZEICHNUNG IM FALL DER EINFUHR Der Aufzeichnungspflicht nach § 22 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes ist genügt, wenn die entstandene Einfuhrumsatzsteuer mit einem Hinweis auf einen entsprechenden zollamtlichen ...
§ 65 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 65 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN DER KLEINUNTERNEHMER Unternehmer, auf deren Umsätze § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes anzuwenden ist, haben an Stelle der nach § 22 Abs. 2 bis 4 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben ...
§ 66 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 66 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN BEI DER ANWENDUNG ALLGEMEINER DURCHSCHNITTSSÄTZE Der Unternehmer ist von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und 6 des Gesetzes befreit, soweit er die abziehbaren Vorsteuerbeträge ...
§ 66a UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 66A AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN BEI DER ANWENDUNG DES DURCHSCHNITTSSATZES FÜR KÖRPERSCHAFTEN, PERSONENVEREINIGUNGEN UND VERMÖGENSMASSEN IM SINNE DES § 5 ABS. 1 NR. 9 DES KÖRPERSCHAFTSTEUERGESETZES Der Unternehmer ...
§ 67 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 67 AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN BEI DER ANWENDUNG DER DURCHSCHNITTSSÄTZE FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE Unternehmer, auf deren Umsätze § 24 des Gesetzes anzuwenden ist, sind für den land- und forstwirtschaftlichen ...
§ 68 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 68 BEFREIUNG VON DER FÜHRUNG DES STEUERHEFTES (1) Unternehmer im Sinne des § 22 Abs. 5 des Gesetzes sind von der Verpflichtung, ein Steuerheft zu führen, befreit, 1. wenn sie im Inland eine gewerbliche Niederlassung ...
§ 69 UStDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMSATZSTEUER-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (USTDV) § 69 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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