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Trefferliste für 'aprv'
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- § 5 DiätAss-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) § 5 SCHRIFTLICHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: 1. Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Anatomie
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- § 24 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 24 STÖRUNG DER STAATLICHEN PRÜFUNG UND TÄUSCHUNGSVERSUCH (1) Hat eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat die ordnungsgemäße Durchführung ...
- Anlage 12 NotSan-APrV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) ANLAGE 12 (ZU § 24) (Fundstelle: BGBl. I 2013, 4304) Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Name, Vorname . . . . . . . . . . . . .
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- § 8 PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 8 RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG (1) Tritt eine zu prüfende Person nach ihrer Zulassung von der Prüfung zurück, so hat sie die Gründe für ihren Rücktritt ...
- § 6 DiätAss-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) § 6 MÜNDLICHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 1. Diät- und Ernährungsberatung, 2. Diätetik, 3. Spezielle
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- § 25 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 25 NIEDERSCHRIFT Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung sowie etwa vorkommende ...
- § 9 PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 9 VERSÄUMNISFOLGEN (1) Versäumt eine zu prüfende Person einen Prüfungstermin oder gibt sie eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder ...
- § 7 DiätAss-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) § 7 PRAKTISCHER TEIL DER PRÜFUNG (1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 1. Diätetik:der Prüfling hat am Beispiel eines diätetisch
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- § 26 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 26 VORNOTEN (1) Vor Beginn der staatlichen Prüfung setzt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der Schule jeweils eine Vornote ...
- § 10 PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 10 ORDNUNGSVERSTÖßE UND TÄUSCHUNGSVERSUCHE Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei zu prüfenden Personen, die die ordnungsgemäße Durchführung ...
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