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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 131 - 140 von 383 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 1 AuslVZV - Einzelnorm



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Verwendung im Ausland eine Ausnahme rechtfertigen. (2) Eine einsatzvorbereitende Verwendung im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 des Bundesbesoldungsgesetzes liegt vor, wenn sie unter vergleichbaren Bedingungen wie die besondere Verwendung im Ausland selbst durchgeführt wird und dieser unmittelbar ...
- Art IX § 9 2. BesVNG - Einzelnorm



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DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (2. BESVNG) § 9 ANWENDUNG DES § 38 ABS. 2 BBESG AUF VORHANDENE RICHTER UND STAATSANWÄLTE § 38 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes findet auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen keine Anwendung ...
- § 9 PostPersRG - Einzelnorm



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auf, der der Genehmigung des Bundesministeriums der Finanzen bedarf. (2) Bei den Postnachfolgeunternehmen können die nach § 26 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes oder die in einer Rechtsverordnung nach § 26 Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes zulässigen Obergrenzen für Beförderungsämter nach Maßgabe ...
- § 2 BBhV - Einzelnorm



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von Satz 2 sind insbesondere § 22 Absatz 1 Satz 2, die §§ 53 bis 56, § 61 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes, § 9a des Bundesbesoldungsgesetzes sowie § 10 Absatz 4 und 6 des Postpersonalrechtsgesetzes. Der Anspruch auf Beihilfe bleibt bei Urlaub unter Wegfall der Besoldung nach ...
- § 18 FinDAG - Einzelnorm



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und Vizepräsidenten der Bundesaufsichtsämter für das Versicherungswesen, für das Kreditwesen und den Wertpapierhandel sind die Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes in der vor Inkrafttreten des Artikels 14 des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. ...
- § 5 AuslVZV - Einzelnorm



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, mit denen Belastungen abgegolten werden, die beim Auslandsverwendungszuschlag berücksichtigt worden sind. (2) Der nach § 56 Absatz 3 Satz 9 des Bundesbesoldungsgesetzes weitergezahlte Auslandszuschlag wird auf den Auslandsverwendungszuschlag wie folgt angerechnet: 1. zu 15 Prozent, wenn der Hausstand ...
- § 4 BBhV - Einzelnorm



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sind. Dies gilt für beihilfeberechtigte Personen nach § 3, wenn 1. Anspruch auf einen Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 4 Nummer 2 und 2a des Bundesbesoldungsgesetzes besteht oder 2. ein Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 4 Nummer 2 und 2a des Bundesbesoldungsgesetzes nur deshalb nicht gezahlt wird ...
- § 1 PostSZV - Einzelnorm



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Dienstbezügen erhalten bis einschließlich Dezember 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 4 Prozent der Dienstbezüge nach § 78 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes. Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8 erhalten zusätzlich eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 10,42 Euro ...
- Art IX § 14 2. BesVNG - Einzelnorm



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VORSCHRIFTEN DER LÄNDER (1) Die Rechtsvorschriften der Länder, soweit sie besoldungsrechtliche Vorschriften im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes enthalten, einschließlich des Gesetzes über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte vom 4. März 1970 ...
- I. DBBeamtRAnO 1976 - Einzelnorm



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Dienstbehörde mit dem Zusatz "Im Auftrag" zu unterzeichnen, soweit es sich um Beamte der Besoldungsgruppen 1 bis 15 der Besoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes handelt; 2. den Präsidenten der Bundesbahndirektionen als Einleitungsbehörden nach § 15 Abs. 2 BDO die Disziplinarbefugnisse gegenüber ...
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