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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 141 - 150 von 892 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 6 AM-HandelsV - Einzelnorm*
... für Gesundheit oder an von diesem beauftragte Stellen erfolgen, wenn das Bundesministerium für Gesundheit oder eine von ihm beauftragte Stelle Arzneimittel nach § 79 Absatz 4a des Arzneimittelgesetzes beschafft hat. Liefern Großhändler Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, an Personen ...
§ 14 ApoG - Einzelnorm*
... vorgeschriebenen Räume nachweist.Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten, insbesondere im Hinblick auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie. Dies gilt auch insoweit ...
§ 15 ApBetrO - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ÜBER DEN BETRIEB VON APOTHEKEN (APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG - APBETRO) § 15 VORRATSHALTUNG (1) Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge ...
§ 295 SGB 5 - Einzelnorm*
... . Die Diagnosen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln. Das Bundesministerium für ...
§ 2 AMHV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Ein Härtefallprogramm ist ein „compassionate-use“-Programm nach der ...
§ 3 AM-NutzenV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE NUTZENBEWERTUNG VON ARZNEIMITTELN NACH § 35A ABSATZ 1 SGB V FÜR ERSTATTUNGSVEREINBARUNGEN NACH § 130B SGB V (ARZNEIMITTEL-NUTZENBEWERTUNGSVERORDNUNG - AM-NUTZENV) § 3 ANWENDUNGSBEREICH DER NUTZENBEWERTUNG NACH § 35A SGB V (1) Die Nutzenbewertung nach § 35a Absatz ...
§ 7 AMHV - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON ARZNEIMITTELN OHNE GENEHMIGUNG ODER OHNE ZULASSUNG IN HÄRTEFÄLLEN (ARZNEIMITTEL-HÄRTEFALL-VERORDNUNG - AMHV) § 7 VERANTWORTUNGSBEREICH DER VERANTWORTLICHEN PERSON Die verantwortliche Person nach § 3 Absatz 1 hat sicherzustellen ...
§ 5 AMSachvV - Einzelnorm*
... VERORDNUNG ZUR ERRICHTUNG VON SACHVERSTÄNDIGEN-AUSSCHÜSSEN FÜR STANDARDZULASSUNGEN, APOTHEKENPFLICHT UND VERSCHREIBUNGSPFLICHT VON ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTEL-SACHVERSTÄNDIGENVERORDNUNG - AMSACHVV) § 5  (1) Die Ausschüsse beraten unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesinstitutes für Arzneimittel ...
§ 7 AM-NutzenV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE NUTZENBEWERTUNG VON ARZNEIMITTELN NACH § 35A ABSATZ 1 SGB V FÜR ERSTATTUNGSVEREINBARUNGEN NACH § 130B SGB V (ARZNEIMITTEL-NUTZENBEWERTUNGSVERORDNUNG - AM-NUTZENV) § 7 NUTZENBEWERTUNG (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss führt die Nutzenbewertung durch. Grundlage ...
§ 109a AMG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN VERKEHR MIT ARZNEIMITTELN (ARZNEIMITTELGESETZ - AMG) § 109A  (1) Für die in § 109 Abs. 3 genannten Arzneimittel sowie für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig und nicht durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 45 oder des § 46 wegen ihrer ...
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