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Trefferliste für 'verkauf'
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- § 4 GartenKundenBerPrV - Einzelnorm



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- GARTENBAU § 4 PRÜFUNGSTEIL WARENKUNDE UND DIENSTLEISTUNGEN (1) Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, daß er die für die Kundenberatung und den Verkauf erforderlichen Kenntnisse über gartenbauliche Erzeugnisse und Gartenbedarfsartikel sowie deren Einsatz und Pflege besitzt. Darüber hinaus soll er ...
- § 6 GartenKundenBerPrV - Einzelnorm



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und -funktionen, b) Kosten und Preise, Kalkulation, c) Kassenführung, Zahlungsverkehr, Belegwesen, d) Einsatz elektronischer Datenverarbeitung im Verkauf, e) gesetzliche Regelungen für Warenlieferungen und Verkauf, insbesondere Vertragsrecht und Wettbewerbsrecht; 3. Warenbeschaffung: a) Informationsquellen ...
- Art 253 Anlage 1 EGBGB - Einzelnorm



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oder eines Vertrags über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, von Fernwärme oder von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: „des Vertragsabschlusses ...
- Art 253 Anlage 3 EGBGB - Einzelnorm



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einer Sache mit Ausnahme der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, so sind hier die konkreten Hinweise entsprechend Gestaltungshinweis Buchstabe a bis c der Anlage 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen ...
- Art 253 Anlage 3a EGBGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE ANLAGE 3A (ZU ARTIKEL 246B § 2 ABSATZ 3 SATZ 1) MUSTER FÜR DIE WIDERRUFSBELEHRUNG BEI IM FERNABSATZ UND AUßERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN ÜBER DIE ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN IN FORM
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- Art 253 Anlage 3b EGBGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE ANLAGE 3B (ZU ARTIKEL 246B § 2 ABSATZ 3 SATZ 1) MUSTER FÜR DIE WIDERRUFSBELEHRUNG BEI IM FERNABSATZ UND AUßERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN VERTRÄGEN ÜBER DIE ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTEN IN FORM
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- § 4 KflDiAusbV - Einzelnorm



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- und Kommunikationssysteme, 3.2 Arbeitsorganisation, 3.3 Teamarbeit und Kooperation, 3.4 kundenorientierte Kommunikation; 4. Marketing und Verkauf: 4.1 Märkte, Zielgruppen, 4.2 Verkauf; 5. kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 5.1 betriebliches Rechnungswesen, 5.2 Kosten- und Leistungsrechnung, 5.3 ...
- § 5 HdlKlG - Einzelnorm



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1 genannten Vorschriften erforderlich ist, können die Beauftragten der zuständigen Stellen bei Betrieben, die Erzeugnisse im Sinne des § 1 zum Verkauf vorrätig halten, anbieten, feilhalten, liefern, verkaufen oder sonst in den Verkehr bringen oder in den Geltungsbereich oder aus dem Geltungsbereich ...
- § 2 TabakerzG - Einzelnorm



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und Symbole zu Zwecken der Werbung, 5. Werbung: jede Art kommerzieller Kommunikation mit dem Ziel oder mit der direkten oder indirekten Wirkung, den Verkauf eines Erzeugnisses zu fördern, 6. Sponsoring: jeder öffentliche oder private Beitrag zu einer Veranstaltung oder einer Aktivität oder jede Unterstützung ...
- Art 253 Anlage 7 EGBGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE ANLAGE 7 (ZU ARTIKEL 247 § 6 ABSATZ 2 UND § 12 ABSATZ 1) MUSTER FÜR EINE WIDERRUFSINFORMATION FÜR ALLGEMEIN-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGE (Fundstelle: BGBl. I 2021, 1682 - 1686; bzgl. der einzelnen Änderungen
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