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- § 85 WHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS 1) 2) (WASSERHAUSHALTSGESETZ - WHG) § 85 AKTIVE BETEILIGUNG INTERESSIERTER STELLEN Die zuständigen Behörden fördern die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung
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- Anlage BRPHVAnl - Einzelnorm



... Auswirkungen des Klimawandels überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Vorschriften des § 73 Absatz 6 und des § 75 Absatz 6 Satz 3 und 4 WHG bleiben unberührt. 3. Grenzüberschreitende Koordinierung I.3 (G) Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen zum Hochwasserschutz sollen flussgebietseinheitsbezogen ...
- Anlage EBABGebV - Einzelnorm



... BBodSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 15 Absatz 2 BBodSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 16 Absatz 1 BBodSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 8 Absatz 1 WHG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 13 Absatz 2 WHG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 17 Absatz 1 WHG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 49 Absatz 3 WHG i. V. m. § 4 ...
- wasg_sh__126 - Einzelnorm



... . FEBRUAR 2008 § 126 ANWENDBARE VORSCHRIFTEN BEI PLANFESTSTELLUNGS- UND PLANGENEHMIGUNGSVERFAHREN (zu § 70 und abweichend von § 70 Abs. 1 Halbsatz 2 WHG) (1) Abweichend von § 70 Abs. 1 Halbsatz 2 WHG gelten für die Planfeststellung und die Plangenehmigung die §§ 139 bis 145 des Landesverwaltungsgesetzes ...
- nwg_nd__120 - Einzelnorm



- NIEDERSACHSEN NIEDERSÄCHSISCHES WASSERGESETZ (NWG) VOM 19. FEBRUAR 2010 *) ) **) ) § 120 WASSERBUCH (zu § 87 WHG) (1) Eine vom Fachministerium zu bestimmende Landesbehörde führt für die Gewässer Wasserbücher in elektronischer Form. (2) Die Eintragungen in das Wasserbuch hat jeweils die Behörde vorzunehmen
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- wasg_rp__33 - Einzelnorm



... : 1. Die obere Wasserbehörde setzt für Gewässer oder Gewässerabschnitte innerhalb von Wasserkörpern, die den guten Zustand im Sinne des § 27 WHG nicht erreichen, Gewässerrandstreifen durch Rechtsverordnung fest, soweit dies für die in § 38 Abs. 1 WHG genannten Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ...
- wasg_rp__55 - Einzelnorm



... (LWG) VOM 14. JULI 2015 § 55 HEILQUELLENSCHUTZ (1) Über die staatliche Anerkennung von Heilquellen und deren Widerruf nach § 53 Abs. 2 WHG entscheidet das für die gesundheitlichen Angelegenheiten zuständige Ministerium nach Anhörung des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht und ...
- wasg_by__17 - Einzelnorm



- BAYERN BAYERISCHES WASSERGESETZ (BAYWG) VOM 25. FEBRUAR 2010 ART. 17 UMSETZUNG DURCH RECHTSVERORDNUNG (Abweichend von § 23 WHG) 1 Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wird vorbehaltlich des Satzes 2 ermächtigt, im Umfang der Ermächtigungen der Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen
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- wasg_sh__104 - Einzelnorm



- SCHLESWIG-HOLSTEIN LANDESWASSERGESETZ (LWG) VOM 13. NOVEMBER 2019 * ) § 104 AUSGLEICH (abweichend von § 99 WHG) Abweichend von § 99 Satz 2 WHG findet für einen Ausgleich nach § 99 Satz 1 WHG § 96 Absatz 1 und 5 WHG keine Anwendung, Der Ausgleich bemisst sich nach den Aufwendungen und Erträgen, die
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- wasg_sn__47 - Einzelnorm



- SACHSEN SÄCHSISCHES WASSERGESETZ (SÄCHSWG) VOM 12. JULI 2013 * § 47 HEILQUELLENSCHUTZ (zu § 53 WHG) (1) Abweichend von § 53 Abs. 1 WHG sind Heilquellen natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasservorkommen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften
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