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Trefferliste für 'aktg'

Dokument 141 - 150 von 416 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 42 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 42 EINPERSONEN-GESELLSCHAFT Gehören alle Aktien allein oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, ist unverzüglich eine entsprechende Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des alleinigen Aktionärs zum Handelsregister ...
§ 125 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 125 MITTEILUNGEN FÜR DIE AKTIONÄRE UND AN AUFSICHTSRATSMITGLIEDER (1) Der Vorstand einer Gesellschaft, die nicht ausschließlich Namensaktien ausgegeben hat, hat die Einberufung der Hauptversammlung mindestens 21 Tage vor derselben wie folgt ...
§ 226 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 226 KRAFTLOSERKLÄRUNG VON AKTIEN (1) Sollen zur Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals Aktien durch Umtausch, Abstempelung oder durch ein ähnliches Verfahren zusammengelegt werden, so kann die Gesellschaft die Aktien für kraftlos ...
§ 315 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 315 SONDERPRÜFUNG Auf Antrag eines Aktionärs hat das Gericht Sonderprüfer zur Prüfung der geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu dem herrschenden Unternehmen oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zu bestellen, wenn 1. der Abschlußprüfer ...
§§ 43 und 44 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ §§ 43 UND 44 ---- * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 126 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 126 ANTRÄGE VON AKTIONÄREN (1) Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sind den in § 125 Abs. 1 bis 3 genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen ...
§ 227 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 227 ANMELDUNG DER DURCHFÜHRUNG (1) Der Vorstand hat die Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals können ...
§ 316 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 316 KEIN BERICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN BEI GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG §§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag besteht. * zum ...
§ 45 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 45 SITZVERLEGUNG (1) Wird der Sitz der Gesellschaft im Inland verlegt, so ist die Verlegung beim Gericht des bisherigen Sitzes anzumelden. (2) Wird der Sitz aus dem Bezirk des Gerichts des bisherigen Sitzes verlegt, so hat dieses unverzüglich ...
§ 127 AktG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 127 WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlußprüfern gilt § 126 sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag ...
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