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Trefferliste für 'aprv'

Dokument 141 - 150 von 306 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 22 NotSan-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) § 22 ANERKENNUNGSREGELUNGEN FÜR AUSBILDUNGSNACHWEISE AUS EINEM DRITTSTAAT (1) Personen, die eine Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 des Notfallsanitätergesetzes ...
Anlage 6b PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) ANLAGE 6B (ZU § 21A ABSATZ 3) (Fundstelle: BGBl. I 2016, 934) Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung für   ................ ...
§ 95 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 95 PRAKTISCHER TEIL DER NACHPRÜFUNG (1) Im praktischen Teil der Nachprüfung hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nachzuweisen, dass ...
§ 23 NotSan-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) § 23 FRISTEN, BESCHEIDE, DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN (1) Die zuständige Behörde hat über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter ...
Anlage 7 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) ANLAGE 7 (ZU § 21B ABSATZ 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   (Bezeichnung der Einrichtung) Bescheinigung über ...
§ 96 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 96 DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN TEILS DER NACHPRÜFUNG (1) Im praktischen Teil der Nachprüfung ist jede Prüfungskandidatin und jeder Prüfungskandidat ...
§ 24 NotSan-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) § 24 ERLAUBNISURKUNDE Sind die Voraussetzungen nach § 2 des Notfallsanitätergesetzes oder nach § 32 Absatz 2 des Notfallsanitätergesetzes für die Erteilung ...
Anlage 8 PhysTh-APrV - Einzelnorm***
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN (PHYSTH-APRV) ANLAGE 8 (ZU § 21B ABSATZ 7) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung für . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ...
§ 97 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm***
... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 97 BESTANDTEILE DES PRAKTISCHEN TEILS UND DAUER DER NACHPRÜFUNG (1) Der praktische Teil der Nachprüfung besteht aus 1. der Erstellung eines umfassenden ...
§ 25 NotSan-APrV - Einzelnorm***
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) § 25 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den ...
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