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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 141 - 150 von 582 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 14 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 14 KOSTEN DES VERFAHRENS UND NOTWENDIGE AUSLAGEN (1) Kosten des Verfahrens werden nicht ...
§ 7 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 7 ANDERE BAULICHE NUTZUNGEN (1) Dieses Kapitel regelt auch die bauliche Nutzung fremder Grundstücke für land-, forstwirtschaftlich, gewerblich (einschließlich ...
§ 108 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 108 FESTSTELLUNG DER ANSPRUCHSBERECHTIGUNG (1) Nutzer und Grundstückseigentümer können Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der ...
§ 15 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 15 ANWENDBARKEIT DES GERICHTSVERFASSUNGSGESETZES UND DER STRAFPROZESSORDNUNG Soweit ...
§ 8 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 8 ZEITLICHE BEGRENZUNG Die Bestimmungen dieses Kapitels sind nur anzuwenden, wenn der Bau oder Erwerb des Gebäudes oder der baulichen Anlage nach dem ...
§ 109 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 109 TAUSCHVERTRAG ÜBER GRUNDSTÜCKE (1) Jeder Grundstückseigentümer, dessen Grundstück von einem nach § 20 des LPG-Gesetzes vom 2. Juli 1982 sowie nach ...
§ 16 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 16 SOZIALE AUSGLEICHSLEISTUNGEN (1) Die Rehabilitierung begründet einen Anspruch auf ...
§ 9 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 9 NUTZER (1) Nutzer im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche oder juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts in nachstehender Reihenfolge ...
§ 110 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 110 VORRANG VÖLKERRECHTLICHER ABREDEN Die von der Deutschen Demokratischen Republik an andere Staaten verliehenen Nutzungsrechte sind nach den Regelungen ...
§ 17 StrRehaG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE REHABILITIERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG VON OPFERN RECHTSSTAATSWIDRIGER STRAFVERFOLGUNGSMAßNAHMEN IM BEITRITTSGEBIET (STRAFRECHTLICHES REHABILITIERUNGSGESETZ - STRREHAG) § 17 KAPITALENTSCHÄDIGUNG (1) Die Kapitalentschädigung beträgt 306,78 Euro für jeden angefangenen ...
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