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Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER BEAMTENRECHTLICHEN VERSORGUNG IM DIENSTBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG I. FESTSETZUNGS- UND REGELUNGSBEHÖRDEN Auf Grund des § 155 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) in der Fassung der Bekanntmachung ...
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Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER BEAMTENRECHTLICHEN VERSORGUNG IM DIENSTBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG II. DIENSTUNFALLVERSORGUNG 1. Den in Abschnitt I Nr. 2 aufgeführten Behörden übertrage ich für die Beamten ihres Geschäftsbereiches ...
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Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER BEAMTENRECHTLICHEN VERSORGUNG IM DIENSTBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG III. ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN KRAFT BESONDERER ERMÄCHTIGUNG Den in Abschnitt I Nr. 2 aufgeführten Behörden übertrage ich ...
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Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER BEAMTENRECHTLICHEN VERSORGUNG IM DIENSTBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG IV. VORBEHALTSKLAUSEL Ich behalte mir vor, 1. in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst ...
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Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER BEAMTENRECHTLICHEN VERSORGUNG IM DIENSTBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG V. ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN Diese Anordnung in der ergänzten Fassung findet entsprechend auf Professoren und Assistenzprofessoren ...
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Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER BEAMTENRECHTLICHEN VERSORGUNG IM DIENSTBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG VI. SCHLUßVORSCHRIFTEN Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern. Sie tritt am Ersten des auf die ...
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Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN AUF DEM GEBIET DER BEAMTENRECHTLICHEN VERSORGUNG IM DIENSTBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG SCHLUßFORMEL Der Bundesminister der Verteidigung * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN NACH DEM ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ AUF DIENSTSTELLEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 38 des Arbeitssicherstellungsgesetzes vom 9. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 787), geändert ...
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DES BUNDESPRÄSIDENTEN ÜBER DEN ERLAß VON BESTIMMUNGEN FÜR DIE DIENSTKLEIDUNG DER BEAMTEN IM WACH- UND PFÖRTNERDIENST IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG ---- Gemäß § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister der Verteidigung die Ausübung der Befugnis, Bestimmungen ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN NACH DEM ARBEITSSICHERSTELLUNGSGESETZ AUF DIENSTSTELLEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS DER VERTEIDIGUNG § 1 Für Arbeitnehmer bei der Bundeswehr gelten § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 2 und § 32 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitssicherstellungsgesetzes ...