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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 141 - 150 von 648 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 6 GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 6 DIENSTAUFSICHT UND DURCHFÜHRUNG (1) Die Bundespolizeiakademie führt die Dienstaufsicht über die an der Ausbildung teilnehmenden Polizeivollzugsbeamtinnen ...
§ 9 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 9 FESTSTELLUNG DER KÖRPERLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT (1) Die körperliche Leistungsfähigkeit für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei ...
§ 9 GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) § 9 PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie richtet für die Durchführung des Prüfungsgespräches eine Prüfungskommission ...
§ 52 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 52 MITGLIEDER DER PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Die Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung besteht aus 1. einer Beamtin oder einem Beamten ...
§ 13 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 13 EINSTELLUNG (1) In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei kann eingestellt werden, wer 1 ...
§ 14 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 14 ZUSTÄNDIGKEITEN, ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS (1) Die Bundespolizeiakademie führt die Dienstaufsicht über die Studierenden ...
§ 15 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 15 AUSBILDUNGSPERSONAL WÄHREND DER BERUFSPRAKTISCHEN STUDIENZEITEN (1) Die Hochschule bestellt in Abstimmung mit der Bundespolizeiakademie ...
§ 4 BPolG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 4 LUFTSICHERHEIT Der Bundespolizei obliegt der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs nach den §§ 3, 5, 9 Absatz 1a und § 10a Absatz 2 des Luftsicherheitsgesetzes, soweit ...
§ 4a BPolG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 4A SICHERHEITSMAßNAHMEN AN BORD VON LUFTFAHRZEUGEN Die Bundespolizei kann zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit oder Ordnung an Bord deutscher Luftfahrzeuge eingesetzt ...
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