Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'energie'

Dokument 141 - 150 von 1978 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anlage III BeschussV - Einzelnorm*
... entfallender Volumenanteil des Verbrennungsraumes V(tief)a Zusatzvolumen zwischen Kolben und Kartuschenlager E(tief)max zulässiger Höchstwert der Energie nach den Maßtafeln E(tief)n aus einer Probe von n gemessenen Patronen errechneter Mittelwert der Energie E(tief)Beschuss Minimale Energie der Beschussmunition ...
§ 14 VerstromG 3 - Einzelnorm*
...  BEIRAT (1) Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein Beirat gebildet. Er berät das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Festsetzung des Prozentsatzes nach § 8 Abs. 4 und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Durchführung des Gesetzes ...
Inhaltsübersicht GEG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) INHALTSÜBERSICHT  Teil 1   Allgemeiner Teil   § 1 Zweck und Ziel § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § ...
§ 54a EnWG - Einzelnorm*
... - ENWG) § 54A ZUSTÄNDIGKEITEN NACH DER VERORDNUNG (EU) 2017/1938; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist zuständige Behörde für die Durchführung der in der Verordnung (EU) 2017/1938 in der Fassung vom 13. Juni 2024 festgelegten Maßnahmen. Die §§ 3, 4 und 16 ...
§ 4 GEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 4 VORBILDFUNKTION DER ÖFFENTLICHEN HAND (1) Einem Nichtwohngebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen ...
§ 5 GEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 5 GRUNDSATZ DER WIRTSCHAFTLICHKEIT Die Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf ...
§ 6 GEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 6 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZUR VERTEILUNG DER BETRIEBSKOSTEN UND ZU ABRECHNUNGS- UND VERBRAUCHSINFORMATIONEN ...
§ 6a GEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 6A VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZUR VERSORGUNG MIT FERNKÄLTE Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ...
§ 7 GEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 7 REGELN DER TECHNIK (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann gemeinsam mit dem Bundesministerium ...
§ 8 GEG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 8 VERANTWORTLICHE (1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes ist der Bauherr oder Eigentümer ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 next

neue Volltext-Suche