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Trefferliste für 'seeschiffen'

Dokument 141 - 150 von 226 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2.04 RheinSchPV 1994 - Einzelnorm*
... Fahrzeugen – mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge – müssen Marken angebracht sein, welche die Ebene der größten Einsenkung anzeigen. Bei Seeschiffen ersetzt die „Frischwassermarke im Sommer“ die Einsenkungsmarken. Die Einzelheiten über die Festsetzung der größten Einsenkung und die ...
§ 3 EnWG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet 1. Abrechnungsinformationen Informationen, die üblicherweise in Rechnungen über die Energiebelieferung von Letztverbrauchern ...
§ 4 UStG - Einzelnorm*
... Buchstabe a, Nummern 2 bis 4b und Nummern 6 und 7 fallenden Umsätze, b) der grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen, c) der Umsätze, die ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden, d) der Lieferungen, die nach § 3 Abs. 8 als im Inland ausgeführt zu ...
§ 2.05 RheinSchPV 1994 - Einzelnorm*
... des Fahrzeugs zulässig. 3. Wird die Nummer des Schiffsattests geändert, findet Nummer 2 keine Anwendung mehr. 4. Nummer 1 gilt nicht für Anker von Seeschiffen, Kleinfahrzeugen und Fahrzeugen, die nur ausnahmsweise auf dem Rhein fahren. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 18 VerkSiG - Einzelnorm*
... Weise vorgenommen werden. In diesen Fällen gilt die Zustellung mit dem auf die Bekanntgabe folgenden Tag als bewirkt. 2. Zustellungen an Führer von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen können auch durch Funkspruch vorgenommen werden. Eine Ausfertigung der Verfügung ist gleichzeitig dem Eigentümer ...
§ 2 ABV - Einzelnorm*
... - UND BEDARFSTRÄGERVERORDNUNG - ABV) § 2 BESONDERE ANFORDERUNGSBEHÖRDEN (1) Anforderungsbehörden sind für die Inanspruchnahme von 1. Seeschiffen - mit Ausnahme der Seefischereifahrzeuge - nebst Zubehör die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt; 2. Seefischereifahrzeugen nebst Zubehör die staatlichen ...
Anlage 2 SeeSpbootV - Einzelnorm*
... nach der Richtlinie der See-Berufsgenossenschaft für Bau, Ausrüstung, Prüfung und Betrieb von Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Seeschiffen/Arbeitsblatt G 608 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V./des Besichtigers.Die in dem Bootszeugnis vorzuschreibende Mindestausrüstung ...
Anlage 3 SeeSpbootV - Einzelnorm*
... nach der Richtlinie der See-Berufsgenossenschaft für Bau, Ausrüstung, Prüfung und Betrieb von Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken auf Seeschiffen/Arbeitsblatt G 608 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V./des Besichtigers liegt vor: () Prüfungszeugnis Nr.: ...................... ...
§ 24 BeschV - Einzelnorm*
... - BESCHV) § 24 SCHIFFFAHRT- UND LUFTVERKEHR Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an 1. die Mitglieder der Besatzungen von Seeschiffen im internationalen Verkehr, 2. die nach dem Seelotsgesetz für den Seelotsendienst zugelassenen Personen, 3. das technische Personal auf Binnenschiffen ...
§ 4 SchUnfDatG - Einzelnorm*
... , Identifikations- oder Baunummer, einheitliche europäische Schiffsnummer oder amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen, Funkrufzeichen, bei Seeschiffen IMO-Schiffsidentifikationsnummer und Unterscheidungssignal, b) Bau- und Verwendungsmerkmale mit den dazu erforderlichen Eintragungen aus den Schiffsdokumenten ...
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