zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 17 ANEINANDERGEREIHTE BEBAUUNG Werden aneinandergereihte Wohngebäude gleichzeitig errichtet, dürfen sie hinsichtlich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 18 GESAMTENERGIEBEDARF (1) Ein zu errichtendes Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass der Jahres-Primärenergiebedarf ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 19 BAULICHER WÄRMESCHUTZ Ein zu errichtendes Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass die Höchstwerte der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 20 BERECHNUNG DES JAHRES-PRIMÄRENERGIEBEDARFS EINES WOHNGEBÄUDES (1) Für das zu errichtende Wohngebäude und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 21 BERECHNUNG DES JAHRES-PRIMÄRENERGIEBEDARFS EINES NICHTWOHNGEBÄUDES (1) Für das zu errichtende Nichtwohngebäude ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 22 PRIMÄRENERGIEFAKTOREN (1) Für die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach § 20 Absatz 1 oder Absatz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 23 ANRECHNUNG VON STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN (1) Strom aus erneuerbaren Energien, der im unmittelbaren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 24 EINFLUSS VON WÄRMEBRÜCKEN Unbeschadet der Regelung in § 12 ist der verbleibende Einfluss von Wärmebrücken ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 25 BERECHNUNGSRANDBEDINGUNGEN (1) Bei den Berechnungen für die Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR EINSPARUNG VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 26 PRÜFUNG DER DICHTHEIT EINES GEBÄUDES (1) Wird die Luftdichtheit eines zu errichtenden Gebäudes vor seiner ...