, umso höher die Genauigkeit.



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... - UND WIRTSCHAFTSGENOSSENSCHAFTEN (GENOSSENSCHAFTSGESETZ - GENG) § 168 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZU DEM GESETZ FÜR DIE GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN IN DER PRIVATWIRTSCHAFT UND IM ÖFFENTLICHEN DIENST Die Festlegungen nach § 9 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 4 Satz ...



... . Der für das Alter 20 anzusetzende Wert soll 10 vom Hundert nicht übersteigen. Eine Trennung der Abgangswahrscheinlichkeiten für Männer und für Frauen ist nicht erforderlich. Für alle Tarife sollen die gleichen Abgangswahrscheinlichkeiten verwendet werden. Nur in den Fällen, in denen offensichtlich ...



... - VAG) § 358 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ERGÄNZUNG UND ÄNDERUNG DER REGELUNGEN FÜR DIE GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN IN DER PRIVATWIRTSCHAFT UND IM ÖFFENTLICHEN DIENST § 188 Absatz 1 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 76 Absatz 4 des Aktiengesetzes und § ...



... (GENOSSENSCHAFTSGESETZ - GENG) § 174 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM GESETZ ZUR ERGÄNZUNG UND ÄNDERUNG DER REGELUNGEN FÜR DIE GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN IN DER PRIVATWIRTSCHAFT UND IM ÖFFENTLICHEN DIENST § 9 Absatz 3 und 4 in der vom 12. August 2021 an geltenden Fassung findet ...






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