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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
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- § 1 MiLoAufzV - Einzelnorm



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von § 17 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes und § 19 Absatz 1 Satz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes genügt ein Arbeitgeber, 1. soweit er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausschließlich mobilen Tätigkeiten beschäftigt, 2. diese keinen Vorgaben zur konkreten täglichen Arbeitszeit (Beginn ...
- Eingangsformel AEntG - Einzelnorm



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GESETZ ÜBER ZWINGENDE ARBEITSBEDINGUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITEND ENTSANDTE UND FÜR REGELMÄßIG IM INLAND BESCHÄFTIGTE ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN (ARBEITNEHMER-ENTSENDEGESETZ - AENTG) EINGANGSFORMEL Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende ...
- Inhaltsübersicht SCEBG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BETEILIGUNG DER ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN IN EINER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT (SCE-BETEILIGUNGSGESETZ - SCEBG) INHALTSÜBERSICHT Teil 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Zielsetzung des Gesetzes § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Geltungsbereich
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- § 4 BPersVG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVG) § 4 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigten, die nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag oder nach der Dienstordnung Arbeitnehmerinnen ...
- Art 2 WAStAÜStVtr - Einzelnorm



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Zeitpunkt bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen zwischen dem Land Berlin und den bei der Deutschen Dienststelle (WASt) beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Auszubildenden (Beschäftigte) ein. (2) Auf die nach Absatz 1 übergehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse sind mit ...
- Inhaltsübersicht 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 58 Mitteilungen des Hauptwahlvorstands § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten Unterabschnitt ...
- § 82b SGB 3 - Einzelnorm



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1 DES GESETZES VOM 24. MÄRZ 1997, BGBL. I S. 594) § 82B HÖHE UND BEMESSUNG DES QUALIFIZIERUNGSGELDES (1) Das Qualifizierungsgeld beträgt 1. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, 67 Prozent, 2. für die übrigen ...
- § 98 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 50 Wochen verlängert. (2) In der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung ist gesondert die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugeben, die in Seebetrieben (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes) beschäftigt sind. (3) Für einen Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand ...
- § 7 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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. (2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Der Hauptwahlvorstand kann Wahlberechtigte von Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen, und der Betriebswahlvorstand kann Wahlberechtigte des Betriebs als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu ...
- § 2 WO - Einzelnorm



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insbesondere bei Feststellung der in § 5 Abs. 3 des Gesetzes genannten Personen zu unterstützen. (3) Das aktive und passive Wahlrecht steht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die in die Wählerliste eingetragen sind. Wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die am Wahltag nicht ...
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