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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
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- § 2 MiLoMeldV - Einzelnorm



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Mindestlohngesetzes und § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist in den Fällen, in denen ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. an einem Beschäftigungsort a) zumindest teilweise vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr oder b) in Schichtarbeit, 2. an mehreren ...
- § 39 SCEBG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BETEILIGUNG DER ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN IN EINER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT (SCE-BETEILIGUNGSGESETZ - SCEBG) § 39 TENDENZUNTERNEHMEN (1) Auf eine Europäische Genossenschaft, die unmittelbar und überwiegend 1. politischen, koalitionspolitischen
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- § 40 SCEBG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BETEILIGUNG DER ARBEITNEHMER UND ARBEITNEHMERINNEN IN EINER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT (SCE-BETEILIGUNGSGESETZ - SCEBG) § 40 GRÜNDUNG EINER EUROPÄISCHEN GENOSSENSCHAFT DURCH MINDESTENS ZWEI JURISTISCHE PERSONEN ZUSAMMEN MIT NATÜRLICHEN
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- Art 2 WAStAÜStVtr - Einzelnorm



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Zeitpunkt bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen zwischen dem Land Berlin und den bei der Deutschen Dienststelle (WASt) beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Auszubildenden (Beschäftigte) ein. (2) Auf die nach Absatz 1 übergehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse sind mit ...
- Inhaltsübersicht 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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gewählt werden Unterabschnitt 2 Einleitung der Wahl § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben § 58 Mitteilungen des Hauptwahlvorstands § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten Unterabschnitt ...
- § 98 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 50 Wochen verlängert. (2) In der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung ist gesondert die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugeben, die in Seebetrieben (§ 34 Abs. 1 des Gesetzes) beschäftigt sind. (3) Für einen Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand ...
- § 7 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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. (2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Der Hauptwahlvorstand kann Wahlberechtigte von Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen, und der Betriebswahlvorstand kann Wahlberechtigte des Betriebs als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu ...
- § 4 BPersVG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (BPERSVG) § 4 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beschäftigten, die nach dem für die Dienststelle maßgebenden Tarifvertrag oder nach der Dienstordnung Arbeitnehmerinnen ...
- § 14 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis DRITTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (3. WOMITBESTG) § 14 ANTRAG AUF ABSTIMMUNG (1) Sind in den Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen, in der Regel insgesamt nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, so kann ...
- § 109 SGB 3 - Einzelnorm



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der Tarifvertragsparteien durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen, ob, in welcher Höhe und für welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ergänzenden Leistungen nach § 102 Absatz 2 bis 4 in den Zweigen des Baugewerbes und den einzelnen Wirtschaftszweigen ...
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