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Trefferliste für 'arzneimittelgesetzes'
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- § 11 AMPreisV - Einzelnorm



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ARZNEIMITTELPREISVERORDNUNG (AMPREISV) § 11 PREISE IN BESONDEREN FÄLLEN Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln in den Fällen des § 78 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes wird bei Anwendung dieser Verordnung der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers durch den Länderabgabepreis ersetzt. Bei Abgabe ...
- Eingangsformel AnalgetikaWarnHV - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis ANALGETIKA-WARNHINWEIS-VERORDNUNG 1 (ANALGETIKAWARNHV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Arzneimittelgesetzes, der durch Artikel 52 Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. l S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium ...
- § 1 IVD-AMG-V - Einzelnorm



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DEM ARZNEIMITTELGESETZ (IN-VITRO-DIAGNOSTIKA-VERORDNUNG NACH DEM ARZNEIMITTELGESETZ - IVD-AMG-V) § 1 Die §§ 21 und 22 sowie die §§ 24 bis 34 des Arzneimittelgesetzes über die Zulassung und staatliche Chargenprüfung werden ausgedehnt auf 1. Testsera und Testantigene, die dazu bestimmt sind, beim Menschen ...
- § 3 AMWHV - Einzelnorm



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macht die jeweils aktuelle Fassung der Leitlinien im Bundesanzeiger bekannt. Die von den zuständigen Bundesoberbehörden nach § 14 Absatz 6 des Arzneimittelgesetzes veröffentlichten Empfehlungen werden bei der Auslegung der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis nach Satz 2 berücksichtigt ...
- Art 5 EinigVtrVbg - Einzelnorm



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. 3. In Anlage I Kapitel VI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Buchstabe a) ist der letzte Halbsatz wie folgt zu fassen:"wenn sie nach § 7 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes vom 27. November 1986 (GBl. I Nr. 37 S. 473) zugelassen oder nach dem Arzneimittelgesetz vom 5. Mai 1964 (GBl. I Nr. 7 S. 101) registriert ...
- § 62 TAMG - Einzelnorm



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und die hierfür erforderlichen Maßnahmen geregelt werden.Vorschriften nach Satz 1 können auch für Arzneimittel nach § 2 Absatz 1, 2 und 3a des Arzneimittelgesetzes erlassen werden. (4) Eine Rechtsverordnung nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, gilt auch für Personen, die die in Absatz ...
- § 63 TAMG - Einzelnorm



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UNTERSUCHUNGSVERFAHREN Hinsichtlich der Regelungen zum Arzneibuch und der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren gelten die §§ 55 und 55a des Arzneimittelgesetzes entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 7 AMWHV - Einzelnorm



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wird. Sie müssen mit deutlichen Aufschriften versehen sein, die den Inhalt eindeutig bezeichnen. Soweit Bezeichnungen nach § 10 Abs. 6 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestimmt und veröffentlicht sind, sind diese zu verwenden. Der Inhalt ist ...
- Eingangsformel PEhrlInstZustV - Einzelnorm



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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT DES PAUL-EHRLICH-INSTITUTS EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 77 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3018) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit: * zum Seitenanfang ...
- § 9 AMWHV - Einzelnorm



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entsprechend der vorgegebenen Anweisungen durchführt und über eine Erlaubnis verfügt, soweit diese nach den §§ 13, 20b, 20c, 72, 72b und 72c des Arzneimittelgesetzes erforderlich ist. (3) Der Auftragnehmer darf keine ihm vom Auftraggeber vertraglich übertragene Arbeit ohne dessen schriftliche Genehmigung ...
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