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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'

Dokument 161 - 170 von 389 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art IX § 1 2. BesVNG - Einzelnorm*
... IN BUND UND LÄNDERN (2. BESVNG) § 1 BEGRIFF DIENSTBEZÜGE, VERWEISUNGEN (1) Der Begriff der Dienstbezüge in anderen Vorschriften als denen des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt bis zu einer Änderung dieser Vorschriften in der bisherigen Bedeutung weiter. (2) Wird in anderen ...
§ 11 HG 2026 - Einzelnorm*
... Haushaltsvermerk geregelt sind, der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. (2) Innerhalb eines Kapitels dürfen Zulagen nach § 45 des Bundesbesoldungsgesetzes für Beamtinnen und Beamte bis zur Höhe von 0,1 Prozent der veranschlagten Ausgaben der Titel 422 .1 geleistet werden. Dabei ist die ...
§ 6 HdBALBV - Einzelnorm*
... Absatz 1 ruhegehaltfähige Leistungsbezüge sind nur insoweit ruhegehaltfähig, als sie die Obergrenze nach § 33 Absatz 3 Satz 1 erster Halbsatz des Bundesbesoldungsgesetzes nicht überschreiten. (3) Treffen nach Absatz 1 ruhegehaltfähige Leistungsbezüge mit unbefristet gewährten Berufungsleistungsbezügen ...
§ 2 BBhV - Einzelnorm*
... von Satz 2 sind insbesondere § 22 Absatz 1 Satz 2, die §§ 53 bis 56, § 61 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes, § 9a des Bundesbesoldungsgesetzes sowie § 10 Absatz 4 und 6 des Postpersonalrechtsgesetzes. Der Anspruch auf Beihilfe bleibt bei Urlaub unter Wegfall der Besoldung nach ...
§ 4 BBhV - Einzelnorm*
... sind. Dies gilt für beihilfeberechtigte Personen nach § 3, wenn 1. Anspruch auf einen Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 4 Nummer 2 und 2a des Bundesbesoldungsgesetzes besteht oder  2. ein Auslandszuschlag nach § 53 Absatz 4 Nummer 2 und 2a des Bundesbesoldungsgesetzes nur deshalb nicht gezahlt wird ...
§ 8 ATGV - Einzelnorm*
... im Inland, 2. bei Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 vom Inland ins Ausland oder im Ausland neben dem vorrangig zu gewährenden Mietzuschuss nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes ein Betrag in Höhe der nach dessen Regelungen verbleibenden Mieteigenbelastung für eine notwendige und angemessene Unterkunft am ...
Art IX § 9 2. BesVNG - Einzelnorm*
... DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (2. BESVNG) § 9 ANWENDUNG DES § 38 ABS. 2 BBESG AUF VORHANDENE RICHTER UND STAATSANWÄLTE § 38 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes findet auf die am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Amt befindlichen Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen keine Anwendung ...
I. BMinGSBRAnO - Einzelnorm*
... bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis der Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) den Dienstherrn zu vertreten; 2. die Befugnis, nach § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in beamtenrechtlichen Streitigkeiten ...
§ 14 AUV - Einzelnorm*
... Wohnung auf Antrag gegen Nachweis erstattet, soweit sie 25 Prozent der Bezüge übersteigen, die für die Berechnung des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes maßgeblich sind. Wird als vorübergehende Unterkunft leerer Wohnraum angemietet, werden die notwendigen Auslagen erstattet, soweit ...
Art IX § 14 2. BesVNG - Einzelnorm*
... VORSCHRIFTEN DER LÄNDER (1) Die Rechtsvorschriften der Länder, soweit sie besoldungsrechtliche Vorschriften im Sinne des § 1 Abs. 1 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes enthalten, einschließlich des Gesetzes über die Amtsbezüge der Richter und Staatsanwälte vom 4. März 1970 ...
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