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Trefferliste für 'pflege'

Dokument 161 - 170 von 1239 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Eingangsformel PflegeVG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SOZIALEN ABSICHERUNG DES RISIKOS DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT (PFLEGE-VERSICHERUNGSGESETZ - PFLEGEVG) EINGANGSFORMEL  Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Schlussformel Münz10EuroBek 2022-04-06 - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUSPRÄGUNG VON DEUTSCHEN EURO-GEDENKMÜNZEN IM NENNWERT VON 10 EURO (GEDENKMÜNZE „PFLEGE“) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesminister der Finanzen * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular ...
----_1 Münz10EuroBek 2022-04-06 - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUSPRÄGUNG VON DEUTSCHEN EURO-GEDENKMÜNZEN IM NENNWERT VON 10 EURO (GEDENKMÜNZE „PFLEGE“) ---- (Fundstelle: BGBl. I 2022, 722)   * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Anlage 2a GärtnAusbV - Einzelnorm*
... vergleichen 4. Böden, Erden und Substrate (§ 4 Abs. 1 Nr. 4) a) Bodenbestandteile und Bodenarten bestimmen b) bei der Bodenbearbeitung und -pflege mitwirken c) Zusammensetzung und Eigenschaften von Erden und Substraten beschreiben d) Erden und Substrate verwenden 5. Kultur und Verwendung von Pflanzen ...
§ 2 WBVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 2 AUSNAHMEN VOM ANWENDUNGSBEREICH Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Verträge über 1. Leistungen der Krankenhäuser ...
§ 4 WBVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 4 VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSDAUER (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung einer Befristung ...
§ 5 WBVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 5 WECHSEL DER VERTRAGSPARTEIEN (1) Mit Personen, die mit dem Verbraucher einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt ...
§ 9 WBVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 9 ENTGELTERHÖHUNG BEI ÄNDERUNG DER BERECHNUNGSGRUNDLAGE (1) Der Unternehmer kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, ...
§ 10 WBVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 10 NICHTLEISTUNG ODER SCHLECHTLEISTUNG (1) Erbringt der Unternehmer die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise nicht ...
§ 11 WBVG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERTRÄGEN ÜBER WOHNRAUM MIT PFLEGE- ODER BETREUUNGSLEISTUNGEN (WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ - WBVG) § 11 KÜNDIGUNG DURCH DEN VERBRAUCHER (1) Der Verbraucher kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats ...
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