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Trefferliste für 'seeschiffen'

Dokument 161 - 170 von 226 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 7a FlaggRG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS FLAGGENRECHT DER SEESCHIFFE UND DIE FLAGGENFÜHRUNG DER BINNENSCHIFFE (FLAGGENRECHTSGESETZ) § 7A  (1) Bei Seeschiffen, für die ein Schiffszertifikat oder ein Schiffsvorzertifikat erteilt ist, wird die Ausflaggungsgenehmigung erst mit der Eintragung eines entsprechenden ...
§ 20.08 RheinSchPersV - Einzelnorm*
... DER RHEINSCHIFFSPERSONALVERORDNUNG) (RHEINSCHPERSV) § 20.08 GÜLTIGKEIT VON ZEUGNISSEN NACH DEM STCW-ÜBEREINKOMMEN Mitglieder der Besatzung von Seeschiffen, die auf dem Rhein fahren, können ihre Befähigung durch ein Zeugnis nachweisen, das nach dem STCW-Übereinkommen ausgestellt oder anerkannt wurde ...
§ 23 ErdölBevG - Einzelnorm*
... gelten, b) des Inhalts der Treibstofftanks von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen, 2. der Mengen, die zum Bebunkern von Seeschiffen im Sinne des § 4 Nummer 2 in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar ...
§ 9a FlaggRG - Einzelnorm*
... von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See angebracht ist. (3) Das Verfahren zum Anbringen der IMO-Schiffsidentifikationsnummer an Seeschiffen, die aus einem anderen Werkstoff als Holz oder Metall hergestellt sind, muss von der Flaggenbehörde genehmigt werden. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 2 SeeSchStrO - Einzelnorm*
... 1 - Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 - und der Klassen 4.1 und 5.2 des IMDG-Code deutsch (Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen - BAnz. Nr. 158a vom 23. August 1995) in seiner jeweils geltenden Fassung, für die das zusätzliche Kennzeichen "Explosionsgefahr" vorgeschrieben ...
§ 10 FlaggRG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS FLAGGENRECHT DER SEESCHIFFE UND DIE FLAGGENFÜHRUNG DER BINNENSCHIFFE (FLAGGENRECHTSGESETZ) § 10  Seeschiffen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbaut worden sind und die nicht bereits nach den Vorschriften der §§ 1 und 2 zur Führung der Bundesflagge ...
§ 7 SeeLotsEigV - Einzelnorm*
... haben, 2. dem Seeärztlichen Dienst eine Bescheinigung einer Lotsenbrüderschaft über die Begleitung von mindestens drei Lotsberatungen von Seeschiffen in deutschen Seegewässern, von denen eine Lotsberatung nachts erfolgen muss, vorlegen, 3. dem Seeärztlichen Dienst ein für den Zeitraum der Lotsbegleitungen ...
§ 8 Ems LV - Einzelnorm*
... - EMS LV) § 8 BEFREIUNG VON DER ANNAHMEPFLICHT EINES BORDLOTSEN OHNE ANTRAG FÜR SEESCHIFFE (1) Von der Lotsenannahmepflicht befreit sind Führer von Seeschiffen mit einer Länge bis einschließlich 120 m, einer Breite bis einschließlich 19 m und einem Tiefgang bis einschließlich 6 m 1. auf einer Fahrtstrecke ...
§ 9 Ems LV - Einzelnorm*
... DES SEELOTSREVIERS EMS (EMS-LOTSVERORDNUNG - EMS LV) § 9 BEFREIUNG VON DER ANNAHMEPFLICHT EINES BORDLOTSEN AUF ANTRAG FÜR SEESCHIFFE (1) Führer von Seeschiffen können auf Antrag von der Schifffahrtspolizeibehörde von der Lotsenannahmepflicht befreit werden 1. auf einer Fahrtstrecke zwischen der Lotsenversetzposition ...
§ 28 EnFG - Einzelnorm*
... mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr und für landseitig bezogenen Strom, der von Landstromanlagen an Seeschiffe geliefert und auf Seeschiffen verbraucht wird, um die intermodale Wettbewerbsfähigkeit der Schienenbahnen, der Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr ...
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