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Trefferliste für 'seeschiffen'
Dokument 161 - 170 von 226 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 12.01 RheinSchPV 1994 - Einzelnorm



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1 sind anzugeben: a) Schiffsname des Fahrzeugs und bei Verbänden aller Fahrzeuge im Verband; b) einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI), bei Seeschiffen IMO-Nummer des Fahrzeugs und bei Verbänden aller Fahrzeuge im Verband; c) Art des Fahrzeugs oder Verbands und bei Verbänden Art aller Fahrzeuge ...
- § 9 Ems LV - Einzelnorm



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DES SEELOTSREVIERS EMS (EMS-LOTSVERORDNUNG - EMS LV) § 9 BEFREIUNG VON DER ANNAHMEPFLICHT EINES BORDLOTSEN AUF ANTRAG FÜR SEESCHIFFE (1) Führer von Seeschiffen können auf Antrag von der Schifffahrtspolizeibehörde von der Lotsenannahmepflicht befreit werden 1. auf einer Fahrtstrecke zwischen der Lotsenversetzposition ...
- § 1 ArbSchG - Einzelnorm



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Gesetz gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten. Es gilt nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen. (3) Pflichten, die die Arbeitgeber ...
- § 215 SGB 7 - Einzelnorm



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ab 1. Januar 2002 in Euro umgerechnet und auf volle Euro-Beträge aufgerundet wird. (3) (weggefallen)(4) Für Versicherte an Bord von Seeschiffen und für nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 versicherte Küstenschiffer und Küstenfischer ist § 1152 Abs. 6 der Reichsversicherungsordnung in der am Tag vor Inkrafttreten ...
- § 14.15 BinSchStrO - Einzelnorm



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und folgende Angaben machen: a) Schiffsgattung; b) Schiffsname; c) Standort, Fahrtrichtung; d) Einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI), bei Seeschiffen IMO-Schiffsidentifikationsnummer und Unterscheidungssignal; e) Tragfähigkeit; f) Länge und Breite des Fahrzeugs; g) Art, Länge und Breite des Verbandes ...
- § 4 SchUnfDatG - Einzelnorm



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, Identifikations- oder Baunummer, einheitliche europäische Schiffsnummer oder amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen, Funkrufzeichen, bei Seeschiffen IMO-Schiffsidentifikationsnummer und Unterscheidungssignal, b) Bau- und Verwendungsmerkmale mit den dazu erforderlichen Eintragungen aus den Schiffsdokumenten ...
- EBRG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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§ 41 Fortgeltung Siebter Teil Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften § 41a Besondere Regelungen für Besatzungsmitglieder von Seeschiffen § 41b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie § 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz § 43 Strafvorschriften § 44 Strafvorschriften ...
- § 1 MilchMargG - Einzelnorm



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für Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die zur Lieferung in Gebiete außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes oder für die Ausrüstung von Seeschiffen bestimmt sind. Zu diesem Zweck bestimmte Erzeugnisse müssen, wenn sie nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen, von den für den Geltungsbereich ...
- § 1 GGVSEB - Einzelnorm



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(Binnenschifffahrt)in Deutschland, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Sie regelt nicht die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen auf Seeschifffahrtsstraßen und in angrenzenden Seehäfen. (2) Diese Verordnung gilt hinsichtlich der 1. in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten ...
- § 20.08 RheinSchPersV - Einzelnorm



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DER RHEINSCHIFFSPERSONALVERORDNUNG) (RHEINSCHPERSV) § 20.08 GÜLTIGKEIT VON ZEUGNISSEN NACH DEM STCW-ÜBEREINKOMMEN Mitglieder der Besatzung von Seeschiffen, die auf dem Rhein fahren, können ihre Befähigung durch ein Zeugnis nachweisen, das nach dem STCW-Übereinkommen ausgestellt oder anerkannt wurde ...
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