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Trefferliste für 'bekanntmachung'

Dokument 171 - 180 von 6019 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 15 ViehVerkV - Einzelnorm**
... VERORDNUNG ZUM SCHUTZ GEGEN DIE VERSCHLEPPUNG VON TIERSEUCHEN IM VIEHVERKEHR (VIEHVERKEHRSVERORDNUNG - VIEHVERKV) § 15 REGISTRIERUNG UND BEKANNTMACHUNG DER ZULASSUNG, ANERKENNUNG VON ZULASSUNGEN (1) Die zuständige Behörde erfasst die nach den §§ 12 bis 14 zugelassenen Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen ...
§ 28 SVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG (SVWO) § 28 WAHL OHNE WAHLHANDLUNG UND BEKANNTMACHUNG DES ERGEBNISSES (1) Wird aus einer Wählergruppe keine gültige Vorschlagsliste eingereicht oder nur eine Vorschlagsliste zugelassen, findet für diese Wählergruppe ...
§ 31 SVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG (SVWO) § 31 BEKANNTMACHUNG VON WAHLEN ZU DEN VERTRETERVERSAMMLUNGEN UND VERWALTUNGSRÄTEN (1) Frühestens am 51. und spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag machen die Versicherungsträger die Wahl öffentlich bekannt ...
§ 3 VkBkmG - Einzelnorm**
... VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 3 VERKÜNDUNG UND AMTLICHE BEKANNTMACHUNG (1) Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen erfolgt jeweils durch die Ausgabe einer Nummer des Bundesgesetzblatts. Amtliche Bekanntmachungen ...
§ 4 GenRegV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS GENOSSENSCHAFTSREGISTER (GENOSSENSCHAFTSREGISTERVERORDNUNG - GENREGV) § 4 BEKANNTMACHUNG DER REGISTEREINTRAGUNGEN Die Eintragung ist unverzüglich zum Abruf über das nach § 156 des Genossenschaftsgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz ...
§ 16 WMVO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 16 BEKANNTMACHUNG DER LISTE DER WAHLBERECHTIGTEN Die Liste der Wahlberechtigten oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle zur Einsicht ...
§ 8 SchwbVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN (SCHWBVWO) § 8 BEKANNTMACHUNG DER BEWERBER UND BEWERBERINNEN Der Wahlvorstand macht spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe die Namen der Bewerber und Bewerberinnen aus gültigen Wahlvorschlägen in alphabetischer ...
§ 20 WMVO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 20 BEKANNTMACHUNG DER BEWERBER UND BEWERBERINNEN Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe und bis zum Abschluss der Stimmabgabe macht der Wahlvorstand die Namen und Fotos oder anderes Bildmaterial der ...
§ 25 WMVO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) § 25 BEKANNTMACHUNG DER GEWÄHLTEN Sobald die Namen der Mitglieder des Werkstattrats endgültig feststehen, macht der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben bekannt ...
§ 15 SchwbVWO - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WAHLORDNUNG SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN (SCHWBVWO) § 15 BEKANNTMACHUNG DER GEWÄHLTEN Sobald die Namen der Personen, die das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder des stellvertretenden Mitglieds innehaben, endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand ...
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