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Trefferliste für 'bekanntmachung'
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- § 9 WOSprAuG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 9 BEKANNTMACHUNG DER VORSCHLAGSLISTEN (1) Nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 sowie der in den §§ 7 und 8 genannten Fristen ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge ...
- § 16 WOSprAuG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 16 BEKANNTMACHUNG DES WAHLERGEBNISSES UND DER GEWÄHLTEN Sobald die Mitglieder des Sprecherausschusses endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis und ...
- § 21 WOSprAuG - Einzelnorm



... ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 21 WAHLNIEDERSCHRIFT, BEKANNTMACHUNG (1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, hat der Wahlvorstand in einer Niederschrift außer den Angaben nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 5 bis 7 die auf ...
- § 32 WOSprAuG - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis ERSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPRECHERAUSSCHUßGESETZES (WAHLORDNUNG ZUM SPRECHERAUSSCHUßGESETZ - WOSPRAUG) § 32 BEKANNTMACHUNG DES ABSTIMMUNGSERGEBNISSES (1) Der Wahlvorstand hat die Zahl der Abstimmungsberechtigten und die Zahl der für die Wahl eines Sprecherausschusses abgegebenen ...
- § 215 InsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INSOLVENZORDNUNG (INSO) § 215 BEKANNTMACHUNG UND WIRKUNGEN DER EINSTELLUNG (1) Der Beschluß, durch den das Insolvenzverfahren nach § 207, 211, 212 oder 213 eingestellt wird, und der Grund der Einstellung sind öffentlich bekanntzumachen. Der Schuldner
...
- § 3 VkBkmG - Einzelnorm



... VON GESETZEN UND RECHTSVERORDNUNGEN UND ÜBER BEKANNTMACHUNGEN (VERKÜNDUNGS- UND BEKANNTMACHUNGSGESETZ - VKBKMG) § 3 VERKÜNDUNG UND AMTLICHE BEKANNTMACHUNG (1) Die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen erfolgt jeweils durch die Ausgabe einer Nummer des Bundesgesetzblatts. Amtliche Bekanntmachungen ...
- § 5 WODrittelbG - Einzelnorm



... ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 5 WAHLAUSSCHREIBEN, EINLEITUNG DER WAHL, BEKANNTMACHUNG (1) Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der Betriebswahlvorstand ein Wahlausschreiben. Mit Erlass des Wahlausschreibens ...
- § 12 WODrittelbG - Einzelnorm



... WAHL DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER DER ARBEITNEHMER NACH DEM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ (WAHLORDNUNG ZUM DRITTELBETEILIGUNGSGESETZ - WODRITTELBG) § 12 BEKANNTMACHUNG DER WAHLVORSCHLÄGE Spätestens eine Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe macht der Betriebswahlvorstand die gültigen Wahlvorschläge in ...
- § 8 GeoEnBeschrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR BESCHRÄNKUNG DES MARINEN GEO-ENGINEERINGS § 8 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Entscheidung über die Erlaubniserteilung sowie die Gründe für die Entscheidung sind von der zuständigen Behörde öffentlich bekannt zu machen. * zum Seitenanfang
...
- § 18 BECV - Einzelnorm



... VON CARBON-LEAKAGE DURCH DEN NATIONALEN BRENNSTOFFEMISSIONSHANDEL (BEHG-CARBON-LEAKAGE-VERORDNUNG - BECV) § 18 ANERKENNUNG WEITERER SEKTOREN, BEKANNTMACHUNG (1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit trifft die Entscheidung über die nachträgliche Anerkennung weiterer Sektoren ...
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