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Trefferliste für 'einzelnorm'
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- § 53a StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 53A ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT DER MITWIRKENDEN PERSONEN (1) Den Berufsgeheimnisträgern nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 stehen die Personen gleich, die im Rahmen 1. eines Vertragsverhältnisses einschließlich der gemeinschaftlichen
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- § 6 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 6 AUFKLÄRUNG, EINWILLIGUNG (1) Eine Spendeentnahme darf nur durchgeführt werden, wenn die spendende Person vorher in einer für sie verständlichen Form über Wesen, Bedeutung und Durchführung
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- § 54 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 54 AUSSAGEGENEHMIGUNG FÜR ANGEHÖRIGE DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES (1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit
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- § 7 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 7 ANFORDERUNGEN ZUR ENTNAHME DER SPENDE (1) Die anlässlich der Spendeentnahme vorzunehmende Feststellung der Identität der spendenden Person, die durchzuführenden Laboruntersuchungen
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- § 55 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 55 AUSKUNFTSVERWEIGERUNGSRECHT (1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat
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- § 8 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 8 SPENDERIMMUNISIERUNG (1) Eine für die Gewinnung von Plasma zur Herstellung von speziellen Immunglobulinen erforderliche Spenderimmunisierung darf nur durchgeführt werden, wenn und
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- § 56 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 56 GLAUBHAFTMACHUNG DES VERWEIGERUNGSGRUNDES Die Tatsache, auf die der Zeuge die Verweigerung des Zeugnisses in den Fällen der §§ 52, 53 und 55 stützt, ist auf Verlangen glaubhaft zu machen. Es genügt die eidliche Versicherung
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- § 9 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 9 HÄMATOPOETISCHE STAMMZELLEN AUS DEM PERIPHEREN BLUT UND ANDERE BLUTBESTANDTEILE Die für die Separation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem peripheren Blut und von anderen Blutbestandteilen
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- § 57 StPO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 57 BELEHRUNG Vor der Vernehmung werden die Zeugen zur Wahrheit ermahnt und über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage belehrt. Auf die Möglichkeit der Vereidigung werden sie hingewiesen
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- § 10 TFG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DES TRANSFUSIONSWESENS (TRANSFUSIONSGESETZ - TFG) § 10 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG (1) Die Spendeentnahme soll unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand
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