zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 255 ANFECHTUNG DER KAPITALERHÖHUNG GEGEN EINLAGEN (1) Der Beschluß über eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen kann nach § 243 angefochten werden, soweit sich aus den Absätzen 4 bis 7 nicht ein anderes ergibt. (2) Die Anfechtung kann nicht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung gilt für Anlagen des Bundes zur Endlagerung radioaktiver Abfälle nach ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 255A GEWÄHRUNG ZUSÄTZLICHER AKTIEN (1) Im Beschluss über die Kapitalerhöhung kann bestimmt werden, dass anstelle einer baren Ausgleichszahlung (§ 255 Absatz 4) zusätzliche Aktien der Gesellschaft gewährt werden. § 72a Absatz 1 Satz 2 des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind: 1. wesentliche Barrieren die Barrieren, auf ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 255B KAPITALERHÖHUNG ZUR GEWÄHRUNG ZUSÄTZLICHER AKTIEN (1) Die gemäß § 255a Absatz 1 sowie Absatz 2 Satz 1 zusätzlich zu gewährenden Aktien können nach Maßgabe dieses Absatzes und der Absätze 2 bis 4 durch eine weitere Kapitalerhöhung gegen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 3 BEWERTUNGSZEITRAUM; ENTWICKLUNGEN DES ENDLAGERSYSTEMS (1) Der Bewertungszeitraum beträgt eine Million Jahre ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 256 NICHTIGKEIT (1) Ein festgestellter Jahresabschluß ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nichtig, wenn 1. er durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 4 SICHERER EINSCHLUSS DER RADIOAKTIVEN ABFÄLLE (1) Die einzulagernden radioaktiven Abfälle sind im Endlagersystem ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 257 ANFECHTUNG DER FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES DURCH DIE HAUPTVERSAMMLUNG (1) Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung kann nach § 243 angefochten werden. Die Anfechtung kann jedoch nicht darauf gestützt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEITSANFORDERUNGEN AN DIE ENDLAGERUNG HOCHRADIOAKTIVER ABFÄLLE (ENDLAGERSICHERHEITSANFORDERUNGSVERORDNUNG - ENDLSIANFV) § 5 INTEGRITÄT UND ROBUSTHEIT DES EINSCHLUSSWIRKSAMEN GEBIRGSBEREICHS ALS WESENTLICHER BARRIERE (1) Im Fall des ...