weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der EG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Diese Verordnung gilt für die Kartierung von Umgebungslärm. Sie konkretisiert Anforderungen an Lärmkarten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) § 3 DATENERHEBUNG UND DATENÜBERMITTLUNG (1) Soweit die für die Ausarbeitung der Lärmkarten zuständigen Behörden nicht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DIE LÄRMKARTIERUNG) (34. BIMSCHV) § 7 INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT ÜBER LÄRMKARTEN Geeignete Ausfertigungen der Lärmkarten, die der Unterrichtung der ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (ARTIKEL 1 DER VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG UND ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN) (VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (ARTIKEL 1 DER VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG UND ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN) (VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (ARTIKEL 1 DER VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG UND ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN) (VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUR FEUERBESTATTUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*)**) (VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHAFFENHEIT UND DIE AUSZEICHNUNG DER QUALITÄTEN VON KRAFT- UND BRENNSTOFFEN - 10. BIMSCHV) § 14 NACHWEISFÜHRUNG (1) Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen einer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*)**) (VERORDNUNG ÜBER DIE BESCHAFFENHEIT UND DIE AUSZEICHNUNG DER QUALITÄTEN VON KRAFT- UND BRENNSTOFFEN - 10. BIMSCHV) § 20 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN (1) Ordnungswidrig im Sinne des § ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ZUR KENNZEICHNUNG DER KRAFTFAHRZEUGE MIT GERINGEM BEITRAG ZUR SCHADSTOFFBELASTUNG - 35. BIMSCHV) ANHANG 3 AUSNAHMEN VON DER KENNZEICHNUNGSPFLICHT NACH § 2 ABS. 1 (ZU ...