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- § 9 BMeldDAV - Einzelnorm



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MELDEDATENABRUFEN DURCH BEHÖRDEN ODER SONSTIGE ÖFFENTLICHE STELLEN DES BUNDES UND DER LÄNDER (BUNDESMELDEDATENABRUFVERORDNUNG - BMELDDAV) § 9 VERWENDUNG DES IDENTIFIKATIONSMERKMALS Das Identifikationsmerkmal nach § 39 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes darf 48 Stunden nach seiner Übermittlung in einer ...
- § 5 MilchErzV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MILCHERZEUGNISSE (MILCHERZEUGNISVERORDNUNG - MILCHERZV) § 5 VERWENDUNG VON VITAMINEN (1) Bei der Herstellung von Milcherzeugnissen dürfen die in Anlage 2 aufgeführten Vitamine für die dort bezeichneten Zwecke verwendet werden. Der Gehalt
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- § 29 IntGüRVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INTERNATIONALES GÜTERRECHTSVERFAHRENSGESETZ (INTGÜRVG) § 29 VOLLSTRECKUNGSKLAUSEL ZUR VERWENDUNG IM AUSLAND Vollstreckungsbescheide, Arrestbefehle oder einstweilige Anordnungen, deren Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat betrieben werden
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- § 5 BinSchFondsG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG DES DEUTSCHEN BINNENSCHIFFFAHRTSFONDS (BINNENSCHIFFFAHRTSFONDSGESETZ - BINSCHFONDSG) § 5 VERWENDUNG DER MITTEL (1) Die Mittel des Binnenschifffahrtsfonds dürfen nur nach Maßgabe der Artikel 3 Abs. 5, Artikel 6 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 verwendet ...
- § 41 PrüfV - Einzelnorm



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JAHRESABSCHLÜSSEN UND DEN SOLVABILITÄTSÜBERSICHTEN VON VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (PRÜFUNGSBERICHTEVERORDNUNG - PRÜFV) § 41 BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE VERWENDUNG VON RATINGS (1) Im Prüfungsbericht ist darauf einzugehen, wie und in welchem Umfang das Unternehmen oder die Gruppe eigene Kreditrisikobewertungen ...
- § 17 TierZG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TIERZUCHTGESETZ (TIERZG) § 17 VERWENDUNG VON EMBRYONEN (1) Embryonen dürfen nur von Tierärzten, Fachagrarwirten für Besamungswesen und Besamungsbeauftragten, die nach dem Besuch eines Lehrganges über Embryotransfer in einer anerkannten Ausbildungsstätte
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- § 7a GüKGrKabotageV - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN GÜTERKRAFTVERKEHR UND DEN KABOTAGEVERKEHR (GÜKGRKABOTAGEV) § 7A VERWENDUNG DER CEMT-GENEHMIGUNG Eine von einem Mitgliedstaat der CEMT nach der in § 4 Absatz 1 genannten Resolution erteilten CEMT-Genehmigung berechtigt ...
- § 80 GEG - Einzelnorm



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VON ENERGIE UND ZUR NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN ZUR WÄRME- UND KÄLTEERZEUGUNG IN GEBÄUDEN* (GEBÄUDEENERGIEGESETZ - GEG) § 80 AUSSTELLUNG UND VERWENDUNG VON ENERGIEAUSWEISEN (1) Wird ein Gebäude errichtet, ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten ...
- § 4 GAPFinISchG - Einzelnorm



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UNION DIENENDER BESTIMMUNGEN IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN AGRARPOLITIK (GAP-FINANZINTERESSEN-SCHUTZ-GESETZ - GAPFINISCHG) § 4 ERHEBUNG, SPEICHERUNG UND VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Die zuständige Behörde ist befugt, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Daten im Sinne des § 3 zum Zwecke der ...
- § 31 WuSolvV - Einzelnorm



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DIE ANGEMESSENE EIGENKAPITALAUSSTATTUNG VON WOHNUNGSUNTERNEHMEN MIT SPAREINRICHTUNG 1 (WOHNUNGSUNTERNEHMEN-SOLVABILITÄTSVERORDNUNG - WUSOLVV) § 31 VERWENDUNG VON LÄNDERKLASSIFIZIERUNGEN Ein Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, das eine Exportversicherungsagentur benannt hat, muss deren Länderklassifizierungen ...
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