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Trefferliste für 'aufbewahrungsfristen'

Dokument 11 - 20 von 125 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 45 MilchQuotV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER EU-MILCHQUOTENREGELUNG (MILCHQUOTENVERORDNUNG - MILCHQUOTV) § 45 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN (1) Soweit in dieser Verordnung und der EU-Milchquotenregelung nichts anderes bestimmt ist, sind sämtliche Unterlagen, die die Milcherzeugung ...
§ 10 GroMiKV - Einzelnorm****
... . 648/2012 UND ZUR ERGÄNZUNG DER MILLIONENKREDITVORSCHRIFTEN NACH DEM KREDITWESENGESETZ 1 (GROßKREDIT- UND MILLIONENKREDITVERORDNUNG - GROMIKV) § 10 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN Die Institute und die übergeordneten Unternehmen haben die Meldungen zu den Stammdaten und die Meldungen nach Artikel 394 Absatz 1 ...
§ 18 GroMiKV - Einzelnorm****
... . 648/2012 UND ZUR ERGÄNZUNG DER MILLIONENKREDITVORSCHRIFTEN NACH DEM KREDITWESENGESETZ 1 (GROßKREDIT- UND MILLIONENKREDITVERORDNUNG - GROMIKV) § 18 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN Die am Millionenkreditmeldeverfahren beteiligten Unternehmen haben die Meldungen zu den Stammdaten und zu den Betragsdaten nach den ...
§ 257 HGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 257 AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN AUFBEWAHRUNGSFRISTEN (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, die folgenden Unterlagen geordnet aufzubewahren: 1. Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse nach § 325 ...
§ 5 SEGStatV - Einzelnorm****
... VERORDNUNG ZUR FÜHRUNG EINER AMTLICHEN STATISTIK AUF DEM GEBIET DES SOLDATENENTSCHÄDIGUNGSGESETZES (SEG-STATISTIKVERORDNUNG - SEGSTATV) § 5 AUFBEWAHRUNGSFRISTEN Die nach § 3 Absatz 2 übermittelten Daten werden beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ...
§ 14 PflvDV - Einzelnorm****
... NACH DEM VIERZEHNTEN KAPITEL DES ELFTEN BUCHES SOZIALGESETZBUCH (PFLEGEVORSORGEZULAGE-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - PFLVDV) § 14 AUFZEICHNUNGS- UND AUFBEWAHRUNGSFRISTEN Die zentrale Stelle und die Versicherungsunternehmen haben die übermittelten Daten aufzuzeichnen und für die Dauer von sechs Jahren nach ...
§ 119 BNotO - Einzelnorm*
... das Amtsgeschäft in der Urkundenrolle eingetragen ist. (2) An den jeweiligen elektronischen Dokumenten setzen sich die bis zur Übertragung geltenden Aufbewahrungsfristen fort. Die Aufbewahrungsfristen für die übertragenen Dokumente richten sich ab der Übertragung nach § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der ...
NotAktVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis*
... Generalakte     § 47 Elektronische Führung Abschnitt 9   Sonstige Aufzeichnungen     § 48 Hilfsmittel     § 49 Ersatzaufzeichnungen Abschnitt 10   Aufbewahrungsfristen     § 50 Aufbewahrungsfristen     § 51 Aufbewahrungsfristen für Altbestände     § 52 Sonderbestimmungen für Nebenakten     § 53 Sonderbestimmungen ...
§ 1 BArchG - Einzelnorm*
... , Großeltern, Eltern und Geschwister der Betroffenen; 2. Archivgut des Bundes: Unterlagen von bleibendem Wert, die das Bundesarchiv nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dauerhaft übernommen hat; Unterlagen aus dem Zwischenarchiv des Bundesarchivs, deren Aufbewahrungsfristen bereits abgelaufen sind, deren ...
Inhaltsübersicht NotAktVV - Einzelnorm*
...   § 46 Generalakte § 47 Elektronische Führung Abschnitt 9   Sonstige Aufzeichnungen   § 48 Hilfsmittel § 49 Ersatzaufzeichnungen   Abschnitt 10   Aufbewahrungsfristen   § 50 Aufbewahrungsfristen § 51 Aufbewahrungsfristen für Altbestände § 52 Sonderbestimmungen für Nebenakten § 53 Sonderbestimmungen ...
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