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DEM BUNDESDIENST AUSGESCHIEDENEN BEAMTEN, RICHTERN UND BERUFSSOLDATEN (ALTERSGELDZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - ALTGZUSTANO) § 6 BESONDERHEITEN FÜR DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verbleibt nur für die Angehörigen des Ministeriums die Zuständigkeit ...
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DEM BUNDESDIENST AUSGESCHIEDENEN BEAMTEN, RICHTERN UND BERUFSSOLDATEN (ALTERSGELDZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - ALTGZUSTANO) § 7 BESONDERHEITEN FÜR DAS BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG Beim Bundesministerium der Verteidigung verbleibt die Zuständigkeit für 1. die Feststellung der altersgeldfähigen Dienstzeit ...
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DEM BUNDESDIENST AUSGESCHIEDENEN BEAMTEN, RICHTERN UND BERUFSSOLDATEN (ALTERSGELDZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - ALTGZUSTANO) § 8 BESONDERHEITEN FÜR DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG UND FORSCHUNG Beim Bundesministerium für Bildung und Forschung verbleibt nur für die Angehörigen des Ministeriums die Zuständigkeit ...
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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SOLDATINNEN- UND SOLDATENBETEILIGUNGSGESETZ (SBG) § 39 VERTRAUENSPERSONENAUSSCHÜSSE BEI DEN UNMITTELBAR DEM BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG NACHGEORDNETEN KOMMANDOS (1) Bei den unmittelbar dem Bundesministerium der Verteidigung nachgeordneten Kommandos werden ...
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DES BUNDESMINISTERIUMS DER VERTEIDIGUNG (BMVG-SOLDATENENTSCHÄDIGUNGS-ZUSTÄNDIGKEITSANORDNUNG - BMVGSEGZUSTANO) § 3 ENTSCHEIDUNG DURCH DAS BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG Das Bundesministerium der Verteidigung behält sich vor, in Einzelfällen 1. die nach §§ 1 und 2 übertragenen Aufgaben und Befugnisse ...
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UND DER NICHTÖFFENTLICHEN STELLEN MIT LEBENS- ODER VERTEIDIGUNGSWICHTIGEN EINRICHTUNGEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSFESTSTELLUNGSVERORDNUNG - SÜFV) § 11 BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit unbeschadet von § 7 im Institut ...
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UND DER NICHTÖFFENTLICHEN STELLEN MIT LEBENS- ODER VERTEIDIGUNGSWICHTIGEN EINRICHTUNGEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSFESTSTELLUNGSVERORDNUNG - SÜFV) § 13 BUNDESMINISTERIUM DES INNERN UND FÜR HEIMAT Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ...
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UND DER NICHTÖFFENTLICHEN STELLEN MIT LEBENS- ODER VERTEIDIGUNGSWICHTIGEN EINRICHTUNGEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSFESTSTELLUNGSVERORDNUNG - SÜFV) § 14 BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Teile von Unternehmen ...
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UND DER NICHTÖFFENTLICHEN STELLEN MIT LEBENS- ODER VERTEIDIGUNGSWICHTIGEN EINRICHTUNGEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSFESTSTELLUNGSVERORDNUNG - SÜFV) § 17 BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, NUKLEARE SICHERHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Lebenswichtige Einrichtungen sind, soweit der Betrieb nicht ausreichend ...
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UND DER NICHTÖFFENTLICHEN STELLEN MIT LEBENS- ODER VERTEIDIGUNGSWICHTIGEN EINRICHTUNGEN (SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSFESTSTELLUNGSVERORDNUNG - SÜFV) § 18 BUNDESMINISTERIUM FÜR DIGITALES UND VERKEHR Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ...